Rheinpfalz „Ich konnte es nicht mehr hören“

Vor der Großen Strafkammer des Zweibrücker Landgerichts muss sich seit gestern eine 51-Jährige verantworten, die am 29. Januar um 18.30 Uhr ihren 50-jährigen Lebensgefährten in Thaleischweiler-Fröschen mit einem Messerstich in den Hals getötet haben soll.

Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann berichtete beim gestrigen Gerichtsauftakt, dass die Angeklagte und ihr Lebensgefährte am Nachmittag des 29. Januar in der gemeinsamen Wohnung in Thaleischweiler-Fröschen eine erhebliche Menge Alkohol getrunken hatten. Als die 32-jährige Tochter hinzukam, hätten sich die Beteiligten in „ein hochemotionales Gespräch hineingesteigert“, in dessen Verlauf die Angeklagte ein Küchenmesser mit einer 28 Zentimeter langen Klinge aus der Besteckschublade zog und ihren Lebensgefährten in den Hals stach. Der Stich durchtrennte die Halsschlagader, der Mann erlag schnell seiner Verletzung. Die Oberstaatsanwältin geht von Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit aus. Die Angeklagte hatte noch vier Stunden später 1,43 Promille Alkohol im Blut. Da die Gefahr bestehe, dass die Frau weitere Straftaten begeht, solle sie in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Die Angeklagte bekannte sich zu einer Alkoholsucht. Sie hat mehrere stationäre Therapien hinter sich. Sie arbeitete bis ein Jahr vor der Tat als Schwesternhelferin in der Altenpflege. In Pirmasens und in Trier habe sie am Wochenende in Clubs gearbeitet und sich prostituiert. „Bis es dann nicht mehr ging“, sagte die Frau. Die geständige 51-Jährige schilderte den Ablauf des Tages, an dem sie ihren Lebensgefährten erstach. Am Morgen sei sie in Pirmasens wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Danach seien sie und ihr Lebensgefährte mit dem Zug nach Hause gefahren. „Wir waren gegen 14 Uhr zu Hause und tranken Bier.“ Ihre Tochter sei nicht betrunken gewesen. Im Lauf des Nachmittags sei ein Streit zwischen dem Paar eskaliert. Der Lebensgefährte habe den Frauen die nackte Brust hingehalten und sie aufgefordert, ihn zu „ritzen“ – er würde das aushalten. „Ich konnte das nicht mehr hören“, sagte die Angeklagte ruhig. Sie gestand zwar die Tat, sagte aber, dass sie sich nicht mehr daran erinnere. Weinend schilderte die 51-Jährige, dass ihr Lebensgefährte sofort zu Boden gegangen sei. „Er war tot“, sagte sie. Der Mann sei ruhig gewesen, nicht aggressiv, er habe alles für sie getan. Die Frau und ihre Tochter versuchten, die Tat zu vertuschen: Sie tauschten das Messer aus, verwischten Blut- und Fingerspuren und waren sich einig, bei der Polizei anzugeben, dass der Lebensgefährte sich den Stich selbst zugefügt hätte, weil er nicht ertragen konnte, dass die Angeklagte ins Gefängnis musste. Die Frauen blieben auf freiem Fuß, bis die Obduktion der Leiche zeigte, dass das Opfer durch fremde Hand getötet worden war. Dann kamen beide in Untersuchungshaft. Die Tochter wurde von dem Vorwurf der Beteiligung befreit, befindet sich aber wegen eines anderen Falls in Untersuchungshaft. Sie sagte gestern als Zeugin aus und erhob schwere Vorwürfe gegen ihre Mutter. Die Richterin ordnete an, dass die 32-Jährige bei ihrer Vernehmung in Handschellen bleiben musste. Die Mutter nahm auf Anordnung der Richterin im Rücken der Tochter Platz, und fünf Justizbedienstete blieben während der Vernehmung im Saal. Der Prozess wird am 12. Juni fortgesetzt, die Tochter soll dann ein weiteres Mal vernommen werden.

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