Pirmasens Hausbesitzer bekommen bis zu 50 000 Euro Zuschuss

Wer im Soziale-Stadt-Gebiet Winzler Viertel ein Haus besitzt, kann jetzt Zuschüsse bekommen, wenn er sein Anwesen modernisiert. Möglich ist eine Förderung von bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten, maximal 50.000 Euro. Allerdings müssen die Hausbesitzer diverse Vorgaben beachten. Am 17. Oktober, 18 Uhr, bietet die Stadt eine Infoveranstaltung zum neuen Förderprogramm an.

Der Stadtrat beschloss gestern einstimmig die sogenannte Modernisierungsrichtlinie für das Gebiet, das grob von der Walsterwiese über die Priesterwiese, einen Teil der Waisenhausstraße und weite Teile der Winzler Straße bis zur Schäferstraße reicht und gut 300.000 Quadratmeter umfasst. Die Stadt will dort künftig Modernisierungsarbeiten an privaten Gebäuden fördern. Das Geld dazu kommt in erster Linie von Land und Bund; der Eigenanteil der Stadt beträgt zehn Prozent. Das Programm soll später auf den Horeb und die Innenstadt ausgeweitet werden. Oberbürgermeister Bernhard Matheis sieht in dem Programm eine weitere Aufwertung des Winzler Viertels, wo es neben Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern in gutem Zustand auch zahlreiche „städtebauliche Missstände“ in Privatbesitz gebe, die das Quartier belasteten. Das Programm soll Privatleuten als Anreiz dienen, tätig zu werden. Allerdings müssten die Vorhaben „eng abgestimmt werden“. Als Modernisierung gelten beispielsweise Arbeiten an Heizung und Sanitäreinrichtungen sowie Maßnahmen, die Schallschutz und Wärmedämmung verbessern. Dabei werden auch Eigenleistungen berücksichtigt. Wer sein Haus barrierefrei macht und Stellplätze schafft, kann ebenfalls profitieren. Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählt, dass die umfassende Modernisierung den Wert der Wohnungen und Gebäude „nachhaltig erhöht“. Matheis sprach von einer „substanziellen Verbesserung“; ein neuer Anstrich reiche da nicht aus. Die Wohnverhältnisse sollen laut Richtlinie „auf Dauer verbessert werden und eine nachhaltige Energieeinsparung ermöglichen“. Die Hausbesitzer können mit den Arbeiten erst loslegen, wenn sie eine Vereinbarung mit der Stadt geschlossen haben. Darin wird festgelegt, was alles modernisiert wird. Wer sich nachträglich entscheidet, noch mehr zu erneuern, bekommt nicht zwangsläufig mehr Geld. Innerhalb von zwei Jahren müssen die Arbeiten abgeschlossen sein. Darüber hinaus macht die Stadt den Hausbesitzern verschiedene Vorschriften: So müssen sie beispielsweise Rechnungen zehn Jahre aufbewahren. Sie dürfen außerdem zehn Jahre lang „die ortsüblichen Mieten/Pachten für Wohnräume/gewerbliche Räume einschließlich deren zulässigen Erhöhungen nicht überschreiten“. Ausdrücklich ausgeschlossen von der Förderung ist der Umbau zu Luxuswohnungen. Wer sich also eine Sauna oder ein Schwimmbad einrichtet oder einen offenen Kamin einbaut, bekommt gemäß der Richtlinie keinen Zuschuss. Wer sein altes Haus abreißen und durch einen Neubau ersetzen will, hat ebenfalls keine Chance auf die Förderung. Die Zuschüsse gelten als freiwillige Leistungen und setzen voraus, dass der entsprechende städtische Topf noch Geld enthält. Die Aufsichtsbehörde in Trier muss die Richtlinie noch genehmigen.

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