Pirmasens Hauenstein: Gemeinde muss nicht für Kirchturm zahlen

Der Rechtsstreit zwischen der Katholischen Kirchenstiftung Hauenstein und der Ortsgemeinde Hauenstein ist beendet. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt bestätigt und teilt in einer Pressemitteilung mit: „Die Gemeinde Hauenstein ist für den Turm der St. Bartholomäuskirche in Hauenstein nicht baulastverpflichtet.“
Bereits das Neustadter Verwaltungsgericht hatte entscheiden, dass die politische Gemeinde Hauenstein nicht für die zwischen Oktober 2015 und September 2016 entstandenen Sanierungskosten in Höhe von rund 300.000 Euro aufkommen muss. Die Begründung der Richter: Ein Gewohnheitsrecht zur Unterhaltung, das aufgrund des früheren finanziellen Engagements der Gemeinde eingeklagt werden sollte, bestehe nicht. Die Kirchenstiftung habe eine Baulastverpflichtung der Gemeinde für den Turm der St. Bartholomäuskirche nicht nachweisen können.
Der Verwaltungsrat der Kirchenstiftung hatte im vergangenen Jahr beschlossen, gegen das Neustadter Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht anzustreben. Das OVG lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung nun ab.
Ortsbürgermeister Bernhard Rödig begrüßte am Mittwoch das Koblenzer Urteil: „Die auf Wunsch der Kirchenstiftung sachlich ausgetragene Streitfrage um die Baulastträgerschaft bezüglich des Kirchturms der Bartholomäuskirche hat nun ein Ende gefunden. Für beide Seiten ist nun Klarheit geschaffen. Das vermeidet in Zukunft weitere Auseinandersetzungen um Erhaltungsmaßnahmen“, teilte er auf Anfrage mit.

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