Rheinpfalz Gericht empfiehlt, Anwalt einzuschalten

Einst war der Verein für seine Pferderennen im Meilbächeltal bei Wallhalben bekannt – hier ein Bild von der Veranstaltung im Jah
Einst war der Verein für seine Pferderennen im Meilbächeltal bei Wallhalben bekannt – hier ein Bild von der Veranstaltung im Jahr 1999. Aber seit etlichen Jahren herrscht bei dem einstigen Traditionsverein nun schon Grabesruhe.

„Lebt der Reiterverein Sickingerhöhe noch?“, fragen sich seine Mitglieder und Freunde. Denn bei dem einstigen Traditionsverein herrscht Grabesruhe. Seit Jahren keine Aktivitäten mehr, keine ordentliche Mitgliederversammlung und Kassenprüfung. „Alles leere Versprechungen“, sagen sie zu den Ankündigungen der beiden Vorstände Günter Schwab und Berthold Martin hinsichtlich Aufklärung über das Vereinsvermögen. Das Zweibrücker Amtsgericht wird nicht schlichten und empfiehlt, einen Anwalt einzuschalten. Die Vorsitzenden kündigen eine Kassenprüfung und danach eine Generalversammlung im Januar oder Februar an.

Mitglieder wie Doris Sehy und Wendelin Pirro aus Martinshöhe und Martin Höh aus Obernheim-Kirchenarnbach wollen wissen, wie es mit dem Vereinsvermögen aussieht und wie es mit dem Reiterverein Sickingerhöhe weitergeht. Am 1. August 2010 war das letzte Meilbächel-Rennen. Dann wurde es still im Verein. Wo ist beispielsweise das Stromaggregat hingekommen? Was ist mit dem großen Container? Man habe im Guten alles probiert. Aber: „Null Reaktion“. Die vom Amtsgericht Zweibrücken fast erzwungene erste Mitgliederversammlung des Reitervereins nach sechs Jahren Mitte Februar 2017 glitt ins Chaos ab (wir berichteten am 17. Februar 2017). Sie wurde schließlich ohne Ergebnis abgebrochen, als die Frage aufkam, ob der auf drei Jahre gewählte Vorstand nach nunmehr sechs Jahren überhaupt noch im Amt ist und wer überhaupt noch als Mitglied gilt. Einige Mitglieder hatten ihre im Januar abgebuchten Beiträge zurückgebucht. Für Berthold Martin ist das ein Grund für einen Vereinsausschluss. Er gab an, mit dem Rechtspfleger des Gerichts das weitere Vorgehen klären zu wollen. Wie Amtsgerichtsleiter Klaus Biehl auf Nachfrage der RHEINPFALZ erläuterte, schreiben weder das Bürgerliche Gesetzbuch noch die Abgabenordnung für gemeinnützige Vereine und Verbände eine Kassen- oder Rechnungsprüfung vor – auch wenn sie in vielen Vereinen zum Jahresprogramm gehört. Trotzdem könne sie erforderlich sein, nämlich dann, wenn die aktuell gültige Satzung des Vereins sie vorgibt. Zum Streit innerhalb des Reitervereins sagte Biehl: „Es ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, dass das Registergericht, als Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Streitigkeiten innerhalb eines Vereins bewertet oder gar löst. Das Registergericht hat alleine die Aufgabe, das öffentliche Register zu führen und dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Eintragungen vollzogen werden.“ Bei rund 2500 in Zweibrücken eingetragenen Vereinen einschließlich Karteileichen sei dies ein Ding der Unmöglichkeit. Das Gericht sei kein „Obervereinsvorstand“. Das Amtsgericht könne einzelne Mitglieder zu einer Einberufung der Versammlung ermächtigen, sofern ein Vorstand dem nicht nachkommt. Dies setze allerdings einen entsprechenden Antrag von Mitgliedern voraus. Ebenso werde das Amtsgericht tätig, falls eine Vertretung durch einen Verein nicht mehr gewährleistet ist. Der zuständige Rechtspfleger des Gerichts habe dem Vorstand, Vereinsmitgliedern und einzelnen Personen mehrfach Hinweise erteilt. Er verwies ebenfalls auf die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen. Es sei nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, Aufklärung zum Verbleib oder der Verwendung einzelner Vermögensgegenstände anzustrengen. Die Staatsanwaltschaft werde nur tätig, sofern ihr Vorgänge zur Kenntnis gebracht werden, die einen Verdacht auf strafbare Handlungen bestimmter Personen begründen. Dazu bedürfe es in der Regel einer Anzeige bei der Polizei. Vizepräsident Martin sagte auf Nachfrage vor Weihnachten, dass nach den Feiertagen eine Kassenprüfung durchgeführt werde. Inzwischen liege die Prüfung der letzten Jahre durch die Steuerberatungsgesellschaft Korz und Partner aus Pirmasens vor. „Dann steht einer Vorstandssitzung im Januar nichts mehr im Wege“, so Martin. Präsident Günter Schwab gab als Termin für eine Generalversammlung Januar oder Februar an. Kassenwart des Vereins ist Gisela Schwab, die Schwester des Vorsitzenden. Laut Vereinssatzung gibt es zwei Kassenprüfer, Gerhard Kiefer aus Herschberg und Peter Gering aus Pirmasens. „Eigentlich ist die Kasse bisher nicht geprüft worden“, sagt Kiefer. Vollständige Unterlagen über die Barkasse, das Giro- und Sparkonto seien vom Kassenwart und Vorstand bis zum heutigen Tag nicht vorgelegt worden. „Was ist mit der Pachteinnahme, was mit den verkauften Sachen?“, fragt Kiefer, dessen Großvater das Herschberger Rennen einst mit ins Leben gerufen hatte. Es gebe Ungereimtheiten hoch drei. Ähnlich sieht es auch Peter Gering, der einst zweiter Vorsitzender des Vereins war. Bei der letzten Prüfung sei manches durcheinander gegangen. Seiner Meinung nach sollte man den Verein auflösen, da es „keine Aktivitäten mehr gibt und keine Helfer mehr da sind“. Junge Leute würden heute nicht mehr das ehrenamtliche Engagement aufbringen wie früher, sagt der ehemalige Jugendleiter aus dem Saarland. Die Zeit eines „Pferdemanns“ wie Hubert Wagner, der 1966 das Rennen im Meilbächeltal wiederbelebt hatte, sei wohl vorbei. Für Heinz Gehrmann aus Herschberg ist „der Verein so gut wie tot.“ Das A und O sei jetzt die Vermarktung der zwei Grundstücke. Das Grünland im Meilbächeltal, etwa 0,4 Hektar groß, ist an einen Landwirt aus Herschberg verpachtet. Der Reitplatz in der Nähe des Friedhofs umfasst etwa einen Hektar. Bei der Auflösung des Vereins würde das Vermögen an die Gemeinde Herschberg fallen, wo sich der Vereinssitz befindet. Für Gerhard Bauer vom Scharrhof bei Gerhardsbrunn ist das eine Ungerechtigkeit, weil sich Herschberg seiner Meinung nach wenig um den Reiterverein gekümmert hat. Daher fordern einige Mitglieder vor der Auflösung des Vereins noch eine Satzungsänderung. Das durch den Verkauf eingebrachte Geld solle anteilsmäßig an alle Gemeinden verteilt werden, wo Mitglieder beheimatet sind.

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