Pirmasens „Es hat sich hochgeschaukelt“

Weil er seiner Stieftochter Faustschläge versetzt und sie beleidigt hatte, hat das Amtsgericht Pirmasens am Donnerstag einen 45-jährigen Pirmasenser zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt.

In der Silvesternacht 2018 war ein Disput zwischen dem Angeklagten und seiner 21-jährigen Stieftochter in seiner Wohnung in Pirmasens eskaliert. Worum es dabei ging, konnte keiner der Beteiligten oder Zeugen sagen. „Es hat sich hochgeschaukelt“, er habe „Dampf abgelassen“, gab der 45-Jährige an. Es sei möglich, dass die Worte „Materialschlampe, Dreckshure“, wie in der Anklage genannt, gefallen seien. „Zwei Backpfeifen“ habe er ihr versetzt, habe seine Schuhe angezogen und sei gegangen, sagte der Angeklagte. Seine Stieftochter zeigte sich am Donnerstag sehr emotional und weinte. Ihr Stiefvater habe ihr „mehrmals mit der Faust reingeschlagen“. „Ich weiß nicht warum“, sagte sie. Sie habe aus dem Ohr geblutet und Kopfweh gehabt. „Jeden Treffer, der vorbei ist, bereue ich“, habe er noch gesagt. Mit dem Knie – nicht mit Springerstiefeln, wie in der Anklage – habe er sich auf sie gestützt. Als er zurückkam, habe er geäußert, er würde „15 Jahre in Kauf nehmen“. Wofür, wusste sie nicht. In der Anklage hatte es geheißen, er habe ihr gedroht, sie umzubringen, wenn er sie anzeigen würde. Dafür würde er 15 Jahre Knast in Kauf nehmen. Doch am Donnerstag bestritt die 21-Jährige, dass von einer Anzeige die Rede gewesen wäre. Auf Vorhalt der Richterin bestätigte sie die Beleidigungen. Die 43-jährige Mutter der 21-Jährigen und Ehefrau des Angeklagten wollte nur einen Schlag mit der flachen Hand gesehen haben, aber keine Faustschläge und keine Tritte. Sie sei aber nicht immer im Zimmer gewesen, schränkte sie ein. Die Tochter sei nicht verletzt gewesen. Auf Vorhalt meinte sie, ihre Tochter habe „ein bisschen geblutet“. „Je mehr man bohrt, desto mehr kommt“, meinte der Staatsanwalt zum Aussageverhalten der Frau. Eine Besucherin in jener Nacht hatte angeblich nur Schreie gehört, aber keine Handgreiflichkeiten gesehen. „Es war eine Familiensache“, meinte sie. Ihr Lebenspartner hingegen will zwei Schläge mit der flachen Hand gesehen haben, die der 45-Jährige im Stehen ausgeteilt habe. Schimpfworte will er nicht gehört und Tritte sowie Blut nicht gesehen haben. Die beiden Anklagepunkte, Beleidigung nach der Rückkehr und versuchte Nötigung, stellte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die beiden verbleibenden Fälle ein. Faustschläge und Beleidigungen sahen Gericht und Staatsanwalt als erwiesen an. Sie hielten die 21-Jährige für glaubwürdig. Seine erheblichen, wenn auch nicht einschlägigen Vorstrafen und dass er zur Tatzeit unter Bewährung stand und arbeitslos ist, brachten dem 45-Jährigen eine negative Sozialprognose ein. Deshalb wurde die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Verteidiger Thomas Stumpf hatte zuvor um eine Geldstrafe hilfsweise um eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten gebeten.

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