Pirmasens „Es gibt nur einen, der so aussieht“

Im Prozess gegen den 49-jährigen Pirmasenser, der in der Nacht zum 19. September 2015 im Park am Walhalla-Kino eine 17-Jährige vergewaltigt haben soll, sagten gestern vor der zweiten Strafkammer beim Landgericht Zweibrücken mehrere Zeugen aus.

Der Angeklagte war am Juni 2016 von der Großen Strafkammer freigesprochen worden, weil nicht hinreichend festgestellt werden konnte, ob und wie sich das Geschehen damals abgespielt hat. Opferanwalt Joachim Jordan, der die jetzt 19-Jährige im Prozess als Nebenklägerin vertritt, ging gegen dieses Urteil mit Erfolg in Revision. Der BGH kassierte den Freispruch. Der Prozess wird nun von der zweiten Strafkammer verhandelt. Der Angeklagte bestreitet von Beginn an, die junge Frau vergewaltigt zu haben. Er sei an diesem Abend bei seiner Freundin in deren Wohnung gewesen, wo er noch vor 24 Uhr mit einem Taxi eingetroffen sei. Dieses Alibi wiederholte gestern seine 42-jährige Freundin. Zweifel entstanden gestern bei der Staatsanwältin. Sie trug SMS vor, die die Zeugin bis einen Tag vor der Tat an den Angeklagten gesandt hatte. Darin habe sie ihm massive Vorwürfe gemacht, weil er sie verprügelt hatte und unter anderem geschrieben: „Du bist ein Monster“. Er habe sie einmal am Friedhof verprügelt. Das zweite Mal habe er sie mit seinem Fahrrad angefahren. Für die Staatsanwältin Anlass nachzuhaken: „Haben sie Grund, dem Angeklagten ein falsches Alibi zu geben, weil sie von ihm eingeschüchtert sind?“ Die Zeugin verneinte und blieb bei ihrem Alibi und wiederholte, dass sie in der Nacht gemeinsam gekocht, Sekt getrunken und Sex gehabt hätten. Am nächsten Nachmittag sei dann die Polizei gekommen und habe ihren Freund verhaftet. Das 19-jährige Opfer hatte am ersten Verhandlungstag ausgesagt. Die Öffentlichkeit war wegen des besonderen Schutzinteresses der Nebenklägerin ausgeschlossen worden. Hat der Vater der jungen Frau das Seine dazu getan, dass der ungeliebte Knastkumpel nun auf der Anklagebank sitzt? Gestern sagte er den Richtern: Seine Tochter hätte ihm in der Nacht gesagt, dass der Vergewaltiger im Gesicht mit drei Tränen tätowiert gewesen sei. „Es gibt nur einen, der so aussieht in Pirmasens, habe ich gesagt“. Es sei sein ehemaliger Knastkumpel, der nun auf der Anklagebank sitzt. Zu den beiden Polizeibeamten habe er noch in der Nacht auf der Fahrt mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gesagt: „Entweder ihr verhaftet ihn oder ich hol’ ihn mir“. Und weiter sagte er: „Der Angeklagte und ich lebten zweieinhalb Jahre Tür an Tür im Knast in Zweibrücken“. Die anderen Zeugen, der Ex-Verlobte des Opfers sowie ihre Mutter und ihre Schwester, bestätigten gestern, dass sie nach der Tat lediglich eine Beschreibung des Mannes abgegeben habe. Er habe eine grüne Bomberjacke und eine Mütze getragen und die Tätowierung mit den drei Tränen in seinem Gesicht gehabt. Und er habe ein Fahrrad bei sich gehabt. Sie kenne den Täter nicht, habe sie gesagt. Die junge Frau hatte sich per Whats-App bei ihrem Vater beschwert, dass er jetzt in Pirmasens hinausposaune, dass sie vergewaltigt worden sei. Außergewöhnlich ruhig verfolgte der Angeklagte gestern neben seinem Verteidiger Markus Freyler die Zeugenaussagen. Der Prozess wird am 24. Mai fortgesetzt.

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