Rheinpfalz Er konnte und er wollte nicht

Er konnte nicht? Er wollte nicht? Für den Staatsanwalt stand nach der Beweisaufnahme fest: Der Mann wollte nicht und zudem konnte er gar nicht seine Schulden bezahlen. Was zur Folge hatte, dass sich der 43-Jährige aus einer Landkreisgemeinde am Montag wegen Betrugs vor Gericht verantworten musste.

Der Verteidiger des Angeklagten war – logischerweise – anderer Meinung und plädierte auf Freispruch. Bei einem Betrugsdelikt müsse von vornherein geplant sein, nicht bezahlen zu wollen. Die Verhandlung habe indes ergeben, dass es seinem Mandanten sehr wohl möglich war, seine Schulden zu bezahlen. Hatte er doch zu dieser Zeit einen festen Job und ein festes Gehalt. Und wie der Angeklagte selbst argumentierte: „Ich hätte ja bezahlt, wenn ich eine Kontonummer gehabt hätte“. Hintergrund der Schuldenaffäre: Der Kauf eines Autos im November 2015, das ursprünglich 1300 Euro kosten sollte. Da sich die Frauen des Verkäufers und des Käufers gut kannten, überließ der Verkäufer dem 43-Jährigen das Auto zum Freundschaftspreis: „Geb mir 800.“ Bezahlt werden sollte in Raten von 200 Euro pro Monat. Der Kfz-Brief, der ursprünglich als Sicherheit dienen sollte, wurde anlässlich der Hochzeitsfeier des 43-Jährigen übergeben. Aber lediglich zum Ummelden des Fahrzeugs. Den Kfz-Brief sah der 52-jährige Verkäufer allerdings nicht wieder. Stattdessen flatterten ihm Rechnungen ins Haus, so waren beispielsweise keine Steuern bezahlt worden und zwei Knöllchen“ vermiesten dem Verkäufer ebenfalls die gute Laune. Klar, dass da die Bekanntschaft auf eine harte Probe gestellt wurde. Der Verkäufer sagte am vergangenen Montag vor Gericht als Zeuge aus, dass anfänglich 150 Euro bezahlt wurden, nach längerer Zeit und auch nur auf Druck durch ein anwaltliches Schreiben, dann 400 Euro. Der Rest stehe bis heute noch aus. Das werde sich wohl auch nicht ändern, denn laut Staatsanwalt hatte der 43-Jährige zum Zeitpunkt des Kaufes bereits den „Offenbacher“ abgelegt, wie der Volksmund den Offenbarungseid beziehungsweise die eidesstattliche Versicherung nennt. „Der Angeklagte war zahlungsunfähig und ist es heute immer noch“, sagte der Vertreter der Anklage. „Er hat billigend in Kauf genommen, dass die Kaufsumme nicht geleistet werden konnte. Deswegen hat sich der Angeklagte des Betruges schuldig gemacht.“ Der Staatsanwalt beantragte deshalb eine Strafe in Höhe von 15 Tagessätzen à 20 Euro. Eine Absicht, dass von vornherein geplant war, nicht zu bezahlen, könne dem Angeklagten nicht unterstellt werden. Zum Zeitpunkt des Kaufs im November 2015 habe sein Mandant gut verdient, sagte der Verteidiger, und sei in der Lage gewesen, den Kaufpreis zu zahlen. „Warum hat er es dann nicht getan?“, fragte der Staatsanwalt. „Weil ich keine Kontonummer hatte“, meinte der Angeklagte zum wiederholten Male. Spätestens nach der Mahnung durch den Anwalt hatte er doch eine Kontonummer, parierte der Staatsanwalt. Er hätte nur den ausstehenden Betrag auf das Konto des Anwalts überweisen müssen, dann wäre die Sache nie vor Gericht gegangen. So allerdings wurde dem 43-Jährigen eine Strafe von zehn Tagessätzen à 20 Euro auferlegt. Gefällt hat das Urteil Richterin Kathrin Köller, die am Montag ihren ersten Arbeitstag als Strafrichterin hatte. Die 31-Jährige hatte an diesem Tag fünf Verhandlungen zu leiten, wovon eine ausfiel. Dabei ging es um den Tatbestand der Beleidigung. Der Angeklagte war jedoch zur Hauptverhandlung nicht eingetroffen und das auch noch unentschuldigt. Dabei war er per Zustellungsurkunde vom 1. Dezember 2017 ordnungsgemäß geladen worden, wie Köller feststellte. Sie erließ deshalb einen Strafbefehl gegen den Angeklagten, der zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (30 Tagessätze à 40 Euro) verdonnert wurde.

x