Pirmasens Entlassungswelle bei Peter Kaiser: Betroffene wehren sich mit Erfolg

Künftig werden in Pirmasens nur noch rund 200 Mitarbeiter bei Peter Kaiser beschäftigt sein.
Künftig werden in Pirmasens nur noch rund 200 Mitarbeiter bei Peter Kaiser beschäftigt sein.

Die Betroffenen der Entlassungswelle bei Peter Kaiser im Frühjahr haben sich mit Erfolg gewehrt. In fast allen Fällen wurden Vergleiche geschlossen, bei denen das Unternehmen deutlich höhere Abfindungen zahlen muss als geplant. Am Dienstag befasste sich das Arbeitsgericht mit den letzten Fällen.

So ein bisschen erinnert die Szenerie an einen Gebrauchtwagenhandel. Der Verkäufer nennt einen Preis, der Interessent macht ein Angebot, beides wird zurückgewiesen und irgendwann einigen sich die beiden dann doch noch. In dieser Art verlaufen viele Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht. Dort standen am Dienstag die letzten acht Fälle auf der Tagesordnung. Peter Kaiser hatte im Frühjahr knapp 40 Mitarbeitern mitgeteilt, dass sie im Laufe des Jahres ihren Arbeitsplatz verlieren. Beim Arbeitsgericht gingen daraufhin mehr als zwei Dutzend Klagen ein. Die Betroffenen wehrten sich so gegen ihre Entlassung. Sie bemängeln durch die Bank, dass das Schuhunternehmen ihnen keine angemessene Abfindung angeboten habe. Grundsätzlich orientiert sich diese Summe an der Betriebszugehörigkeit. Als Faustformel in solchen Fällen gilt: Pro Beschäftigungsjahr erhält ein Betroffener ein halbes Brutto-Monatsgehalt. Die Summen verringern sich jedoch, wenn ein Arbeitnehmer kurz vor Renteneintritt steht und steigen, wenn ein Mitarbeiter noch nicht all zu lange im Betrieb beschäftigt ist.

Richter: "Nicht so schlechtes Angebot"

Am Dienstag konnten die Beschäftigen alle noch mal ein ordentliches Sümmchen zusätzlich zu dem von Peter Kaiser ursprünglich in Aussicht gestellten Betrag rausschlagen. Ein 61-Jähriger etwa erhielt 40.000 Euro Abfindung. Der Richter bezeichnete das als „nicht so schlechtes Angebot“. Der Verteidiger von Peter Kaiser wies darauf hin, dass nur bei drei Mitarbeitern eine höhere Summe gezahlt worden sei, zwei davon seien jedoch schwerbehindert. Die gezahlten Summen unterscheiden sich auch deshalb, weil im Arbeitsrecht die Streitparteien jeweils Argumente vorlegen müssen, damit das Gericht sich eine Meinung bilden kann. Während im Strafrecht das Gericht selbst in die Beweisaufnahme treten kann, entfällt das in Kündigungsschutzverfahren. Das führt dazu, dass in vergleichbaren Fällen durchaus unterschiedliche Summen bezahlt werden können. Das hängt nicht zuletzt davon ab, wie glaubhaft ein Anwalt Argumente finden und vortragen kann, die für seinen Mandanten sprechen. Der Großteil der Kündigungen bei Peter Kaiser wäre wohl letztlich unwirksam gewesen, ließ der Richter durchblicken. Die Sozialauswahl des Unternehmens sei fraglich gewesen. Allerdings musste der Richter bislang in keinem einzigen Fall ein Urteil sprechen. Lediglich in einem der ursprünglich zwei Dutzend Verfahren steht eine Entscheidung noch aus. Ein Vergleich ist aber auch hier denkbar.

Abfindungen werden individuell ausgehandelt

Die Abmachungen ähneln sich alle. Grundsätzlich erkennen die Betroffenen ihre Kündigung an, bleiben bei vollem Lohnausgleich bis zum Ende ihrer Beschäftigung freigestellt und erhalten dafür im Gegenzug eine Abfindung, die individuell ausgehandelt wird. Ein fast 63-Jähriger, dem Peter Kaiser zunächst 7000 Euro angeboten hatte, erhält nun 16.000 Euro. Eine Frau, der das Unternehmen zwischenzeitlich 16.000 Euro in Aussicht gestellt hatte, bekommt jetzt 24.000 Euro. In vier anderen Fällen legte der Rechtsanwalt von Peter Kaiser am Dienstag in der Sitzung noch mal jeweils 4500 Euro drauf, damit ein Vergleich geschlossen werden konnte. Zwei Betroffene bekommen nun je 28.500 Euro, die anderen 22.500 und 25.500 Euro. Zu keinerlei Kompromissen zeigte sich der Anwalt jedoch bei einem Mann bereit, der schon heute ohne Abzüge in den vorgezogenen Ruhestand gehen könnte, weil er genügend Versicherungsjahre auf dem Konto hat. Er ist schon länger krank gemeldet. Peter Kaiser will ihm als Abfindung lediglich 3000 Euro zahlen. Obwohl sein Anwalt am Dienstag alles versuchte, blieb der Unternehmensvertreter bei seiner harten Linie. 3000 Euro und nicht mehr. Der Mann stimmte dem Vergleichsangebot letztlich zähneknirschend zu. Allerdings hat er als Einziger die Möglichkeit, den Vergleich bis zum 15. August zu widerrufen. Dann stünde der Fall erneut auf der Agenda des Arbeitsgerichts.

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