Landau einwurf: Recht so

„Regelrecht dahingeschlachtet!“ Der Vorsitzende Richter der 3. Großen Strafkammer am Landgericht, Helmut Kuhs, hat wie schon die 1. Kammer zuvor Klartext gesprochen. Das Urteil im Mörlheimer Mordprozess wegen Raubmordes an einer 86-jährigen Frau ist konsequent und richtig. Individuen, für die ein Menschenleben nicht nur nichts zählt, sondern die eine alte Frau regelrecht meucheln und sie bereits schwer gepeinigt am Boden liegend auch noch ins Gesicht treten, gehören weggesperrt – und zwar für immer. Und genau das hat das Gericht mit der Festellung der „besonderen Schwere der Schuld“ verfügt. Hoffentlich ein letztes Mal für die Angehörigen, die gestern auch noch den spöttischen Applaus eines Täters über sich ergehen lassen mussten. Jetzt können sie Buße tun. Recht so.

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