Rheinpfalz Einkaufsmarkt wird konkret

Das Projekt Einkaufsmarkt in Rieschweiler-Mühlbach nimmt Formen an: Heute befasst sich der Ortsgemeinderat (19 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Höhmühlbach) mit der Aufstellung eines Bebauungsplans „Einkaufsmarkt im Flur“. Der Markt soll demnach im Ortsteil Rieschweiler entstehen, neben dem in Richtung Dellfeld gelegenen Baugebiet „Im Flur“.

Laut Ortsbürgermeister Heino Schuck (SPD) gibt es Interessenten, die das Projekt Einkaufsmarkt realisieren möchten. „Sonst würde die Gemeinde keinen Bebauungsplan dazu aufstellen.“ Welchen Markt es im Ort geben wird, das sei noch nicht entschieden. Wie berichtet, hat die Ortsgemeinde ins Auge gefasst, einen Einkaufsmarkt in der Doppelgemeinde (rund 2200 Einwohner) zu ermöglichen. Im Ort gibt es noch eine Metzgerei und eine Bäckerei. Die traditionsreiche Bäckerei Guth, die dazu noch Lebensmittel verkaufte, schloss im vergangenen Juni ihren Betrieb. Im vergangenen Frühjahr hatte es Verhandlungen zwischen Rieschweiler-Mühlbach und der Nachbargemeinde Thaleischweiler-Fröschen gegeben, das Projekt gemeinsam zu stemmen. Im Raum stand damals ein Markt mit einer Verkaufsfläche von rund 1200 Quadratmetern. Zum Vergleich: Der Wasgaumarkt in Hornbach hat etwa 800 Quadratmeter. Der Rat in Thaleischweiler-Fröschen sprach sich gegen das Projekt aus. Im Ort gibt es bereits zwei Märkte. Für Rieschweiler-Mühlbach kommt Schuck zufolge gemäß den Vorgaben des Landes nur ein Markt mit rund 800 Quadratmetern infrage. Im Rat herrscht in Sachen Markt über die Fraktionsgrenzen von SPD, CDU und FWG hinweg Konsens. „Wir müssen schauen, dass wir die Versorgung der Bevölkerung langfristig sichern können“, hatte Ortsbürgermeister Heino Schuck vor einem Jahr gesagt. Im nicht-öffentlichen Teil berät das Gremium heute laut Tagesordnung den Erbbauvertrag der Gemeinde mit der SG Rieschweiler, der wegen des angelaufenen Umbaus des alten Hartplatzes an der Dicken Eiche zu einem Kunstrasenplatz geändert werden soll. Hintergrund ist die Absicherung eines Zuschusses vom Land, der die Summe von 100.000 Euro überschreitet und für den gebürgt werden muss. Die Rat hatte es abgelehnt, als Bürge zu fungieren. Damit das der Verein selbst tun kann, müssen die Verträge angepasst werden.

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