Pirmasens Ein fremdes Bier als Sündenbock

Am Montag behandelte der Stadtrechtsausschuss den Widerspruch eines jungen Mannes, der gegen seinen Führerscheinentzug vorging. Ihm war der Konsum von Amphetaminen nachgewiesen worden.

Der junge Mann geriet im Februar dieses Jahres im Schillerring in eine Verkehrskontrolle – laut eigener Aussage, weil er während der Fahrt sein Handy betätigt hatte. Eine genauere Untersuchung ergab schließlich, dass der Fahrer nicht lange vor seiner Fahrt Drogen genommen hatte: Ihm konnte der Konsum von Amphetaminen nachgewiesen werden. Der junge Mann gab vor dem Stadtrechtsausschuss zu, am Tag vor der Fahrt auf einer Party gewesen zu sein und dort versehentlich an einem mit der Droge versetzten Bier getrunken zu haben: Das Getränk sei gar nicht sein eigenes gewesen. Die in der Sitzung anwesende Vertreterin der Führerscheinstelle wertete diese Aussage jedoch als „Schutzbehauptung“. Der Mann schilderte, nach dem Konsum des Getränks habe sich eine Nervosität in ihm ausgebreitet, ein Brennen im Hals habe sich allerdings nicht sofort eingestellt. Das führte der Mann darauf zurück, dass er zu dem Zeitpunkt „schon gut angetrunken“ war. Diese Aussage quittierte der Ausschuss mit Unglauben. Der Mann gab an, sich tags darauf zum Autofahren fähig gefühlt zu haben. Sein Widerspruch wurde jedoch zurückgewiesen.

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