Rheinpfalz Dickes Brett gebohrt

Das Buch von Christian Konrath ist ab morgen zu haben.
Das Buch von Christian Konrath ist ab morgen zu haben.

Christian Konrath (35) aus Münchweiler schreibt Klartext über die mitunter komplizierte Rechtslage bei den Gräfensteiner Rechten. Er hat ein Buch darüber verfasst mit dem Titel „Das Gräfensteiner Recht im 21. Jahrhundert“, in dem er auf 142 Seiten den Ursprung, die Tradition und die Ausübung der Forstberechtigungen verständlich erklärt, sie zudem mit Bildern und Kartenmaterial veranschaulicht. Ab dem morgigen Freitag liegt es zum Erwerb (20 Euro) in den VR-Banken Rodalben und Münchweiler aus.

Es sei ihm in den vergangenen Jahren regelmäßig aufgefallen, dass keine Veröffentlichung zu diesem Thema „frei von Fehlern oder Missverständnissen“ gewesen sei, begründet er seine Autorentätigkeit. Die Ursache dafür liege wohl in der Vielschichtigkeit der Sachverhalte, an alten Begrifflichkeiten und schwierigen Ausübungsbestimmungen. Konrath hat Forstwissenschaften studiert, war nach dem Referendariat bei den Landesforsten Rheinland-Pfalz Forstassessor geworden und anschließend als Gutachter und Umweltplaner selbstständig gewesen, ehe er in diesem Jahr in ein Ingenieurbüro wechselte. Seine forstliche Ausbildung und sein historisches Interesse führte er zusammen, als er im Landesarchiv Speyer „kistenweise teilweise noch unsortiertes Aktenmaterial“ sichtete, ordnete und auswertete. Welchen Wert die Bürger des Gräfensteiner Landes auf „ihre“ Gräfensteiner Rechte legen, zeigte sich erst wieder vor wenigen Jahren bei der in Erwägung gezogenen Gründung eines Nationalparks im Pfälzerwald. Schon befürchteten manche Einschnitte. „Unberechtigterweise allerdings“, stellt Konrath im Nachhinein dazu fest. Denn die Gräfensteiner Rechte seien dort nie durch Übereinkunft mit dem Land abgelöst worden gegen Zahlungen an die berechtigten Gemeinden. „Dies wird auch nicht geschehen“, so Konrath, „dagegen würden die Bürger Sturm laufen“. Folglich sind die Gemeinden Rodalben und Münchweiler, Merzalben, Leimen, Clausen und Petersberg mit dem Gräfensteiner Recht seit über 650 Jahren verbunden. Nachweislich reichen diese Rechte in das 14. Jahrhundert zurück. Was die spätmittelalterlichen Rechte an Ansprüchen im Einzelnen gewährleisten, kann in Konraths Buch nachgelesen werden. Es richtet sich an „private Holzmacher, Verwaltungsbehörden und jeden Bürger, der darüber Bescheid wissen möchte“. Dem Autor geht es dabei immer um die „rechtmäßige Ausübung der forstlichen Berechtigungen“. Jeder Einwohner der genannten Gemeinden könne sich durch Ausübung der Gräfensteiner Rechte finanzielle Vorteile verschaffen. „Er kann seinen Winterbrand unentgeltlich aus unseren uralten Rechten decken“, erklärt Konrath. An unentgeltlichen Berechtigungen nannte Konrath im RHEINPFALZ-Gespräch den Anspruch an Raff- und Leseholz (bis zu drei Zentimetern Durchmesser), an Schlagabraum, „Hiebsresten“ (ebenfalls bis zu drei Zentimetern Durchmesser), Windfallholz aus Stammholz bis zu 0,25 Klafter, was ungefähr einem 25 Zentimeter dicken Stamm, auf 1,30 Metern Höhe gemessen, entspricht und einem Volumen von etwas mehr als einem drei Viertel Ster, oder an Windbruchholz aus herabgefallenen Teilen (bis zu 0,25 Klafter). Außerdem dürfen, da es sich nur um eine uralte, jedoch widerrufliche Erlaubnis handelt, abgestorbene Bäume mit einem bis zu neun Zentimeter dicken Stamm genutzt werden, direkt über der Wurzel gemessen. Für den Abtransport mit dem Fahrzeug bedarf es eines Holzscheines, der formlos bei der Gemeinde oder der Verbandsgemeinde zu beantragen ist. Der Forst bleibt hierbei außen vor. Das Bauholzrecht gilt nur für spezielle Betriebe wie Handwerks- und landwirtschaftliche Betriebe. Strittig bleibt das Gabholzrecht, hat Konrath nachgeforscht. Gemeint ist damit Holz, das der Forst aufarbeiten muss und zeitweise am Waldweg stapelt. Den Anspruch auf „zwei bis vier Klafter“ hält der Forst „möglicherweise für verjährt“. Weil es aber Mischformen gebe, sei die strittige Angelegenheit „noch nicht abschließend geklärt“. „Auf jeden Fall lohnt es sich, Holz zu machen, wenn Bäume umfallen“, sagt Konrath, „im Wald liegt eine Unmenge an nicht genutztem Holz“. Wer sich hier ans Werk begibt, sollte aber den Motorsägen-Führerschein erworben haben und Schutzkleidung tragen. Tätig werden dürften Holzmacher dann ausschließlich im Staatswald, ansonsten liege Diebstahl vor. Das Kartenmaterial im Buch soll auch darüber Gewissheit verschaffen. Von seinem Buch erhofft sich Konrath, dass Bürger die Berechtigungen nach den Gräfensteiner Rechten „wieder verstärkt ausüben“, aber stets unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben. Info Das Buch ist ab morgen für 20 Euro in den VR-Banken Rodalben und Münchweiler zu haben und kann auch per E-Mail unter c.konrath@kabelmail.de bestellt werden.

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