Rheinpfalz Dealer muss eine Woche in Arrest

Fast 700 Gramm Amphetaminpaste hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung im Juni 2018 im Kühlschrank eines Mannes in der Verbandsgemeinde Rodalben gefunden. Am Mittwoch wurde der 21-Jährige wegen Drogenhandels vor dem Jugendschöffengericht Pirmasens zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die 700 Gramm Paste, die sich im Kühlschank fanden, ergaben in getrocknetem Zustand 348 Gramm Amphetamin in durchschnittlicher Qualität. „Es war meins. Ich wollte es verkaufen“, gestand der Angeklagte unumwunden. 4900 Euro habe er dafür bezahlt. Woher er das Geld hatte, wer sein Verkäufer und wer seine Abnehmer waren, wollte er nicht sagen. Er habe die Drogen erst Tage zuvor erhalten und noch nichts davon verkauft, behauptete er. Mit dem Erlös hätte er seinen Lebensbedarf bestreiten und neue Drogen kaufen wollen, sagte er auf Nachfrage des Gerichts. Um eine solche Menge auf einen Schlag zu erhalten, müsse er Kontakt zu einem Drogenhändler gehabt haben, der solche Mengen verkauft, erläuterte Vorsitzender Richter Mark Edrich. Entweder habe er es auf Kommission erhalten, dann sei er tiefer in den Drogenhandel verstrickt, als er zugebe, oder er habe alles selbst finanziert, was bei seinen finanziellen Verhältnissen unwahrscheinlich sei, folgerte Edrich. Der heute 21-Jährige habe erhebliche kriminelle Energie gezeigt. „Es geht um schnelles Geld. Das kann sehr schnell für sehr lange ins Gefängnis gehen“, warnte er. Das Gericht äußerte auch Zweifel an der Einsicht des Angeklagten in die Folgen seines Handelns in strafrechtlicher und persönlicher Hinsicht. Der 21-Jährige hatte angegeben, seit seinem 16. Lebensjahr Amphetamin zu konsumieren, zuletzt fast jeden Tag etwa ein Gramm. Nach der Durchsuchung habe er schlagartig aufgehört. „Ich war geschockt, dass die Polizei die Wohnung durchsucht“, nannte er als Grund. Nur zweimal habe er danach noch konsumiert, als er etwas angeboten bekommen habe. „Ein Ausrutscher kann mal passieren“, meinte er dazu. Schul- und Berufsausbildung hatte der junge Mann schleifen lassen. Dann fand er Beschäftigung als Hilfsarbeiter. Weil er keine Drogentherapie machen wollte, warf seine Mutter ihn hinaus. Die Miete für eine eigene Wohnung bezahlte er nicht. Er habe seine „Ausbildung weggeworfen“ und „kein auf die Zukunft gerichtetes gezieltes Verhalten“ an den Tag gelegt. Deshalb habe das Gericht Jugendstrafrecht angewandt, sagte der Vorsitzende. Strafmildernd sei zu berücksichtigen, dass das Amphetamin nicht in Umlauf gelangt sei. Letztlich verurteilte das Gericht den 21-Jährigen wegen Drogenhandels in nicht geringer Menge zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Außerdem muss er für eine Woche in den Jugendarrest, 1000 Euro an das Nardini Hilfswerk zahlen, zehn Urintests abgeben, für ein Jahr an Drogengesprächen teilnehmen, Kontakt mit einem Bewährungshelfer halten und die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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