Pirmasens Dauerhafte Lähmung drohte

Die Tat soll sich vorm Saalbau in der Bitscher Straße abgespielt haben.
Die Tat soll sich vorm Saalbau in der Bitscher Straße abgespielt haben.

Vierter Verhandlungstag am Landgericht Zweibrücken. Ein 35-Jähriger aus Pirmasens ist dort angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Totschlag vor. Insgesamt neun Zeugen hatte die Kammer unter Vorsitz von Richterin Susanne Thomas geladen. Sie sollen dabei helfen, das Geschehen, das sich morgens um 5 Uhr abgespielt hatte, aufzuklären. Einer der Zeugen ist ein Arzt der Uniklinik Homburg. Außerdem sind mehrere Kriminalbeamte geladen und die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Pirmasens, die damals Haftbefehl gegen den Angeklagten erließ. Der Mediziner erläutert, dass er im Rahmen einer Besprechung unter Kollegen von der Verletzung des Geschädigten erfahren hatte. Aufgrund der Schwere der Verletzung habe man damals auch eine dauerhafte Querschnittslähmung beim Opfer nicht ausschließen können. Die Polizisten aus Kaiserslautern und Pirmasens bestätigten die von den bisherigen Zeugen gemachten Aussagen bezüglich der Auseinandersetzung. Deren Angaben wurden damals von den Beamten schriftlich zu Papier gebracht. Demnach war es bereits in der Gaststätte zwischen zwei Gruppen zu verbalen Auseinandersetzungen wegen der Bezahlung einer „letzten Runde“ gekommen. Die Rechnung wurde von dem späteren Geschädigten bezahlt. Dieser soll den Angeklagten auch nach Verlassen der Gaststätte verfolgt und versucht haben, ihn mit der Faust zu schlagen. Daraufhin sei es zu dem folgenschweren Messerstich gekommen. Von einer Rudelbildung oder einer Einkesselung des Angeklagten sprach jedoch keiner der Zeugen. Genau das hatte der 35-Jährige jedoch behauptet. Die Richterin am Amtsgericht Pirmasens bestätigte die Einlassungen des Angeklagten beim Haftprüfungstermin im Oktober. Schon damals erklärte er gegenüber der Richterin, dass er in Notwehr gehandelt habe. Er habe Angst um sein Leben gehabt. Außerdem habe er zugegeben, dass er an diesem Tag Haschisch und Alkohol konsumiert hatte. Staatsanwältin Kristine Goldmann legt dem Mann zur Last, am 16. September, morgens kurz nach fünf Uhr, vor einer Gaststätte in Pirmasens mit einem Einhandmesser einen 30-Jährigen aus Pirmasens nach einem Streit verletzt zu haben. Dieser wurde durch den Stich in den Nacken schwer verletzt. Wichtige Rückenmarksnerven wurden offenbar bei der Messerattacke durchtrennt. Noch heute leidet er unter den Folgen der Verletzung. Die Staatsanwältin ging weiter und warf dem Angeklagten ein Tötungsdelikt vor, allerdings ohne ein Mörder zu sein. Nur durch das rasche Eingreifen der Rettungskräfte konnte Schlimmeres verhütet werden. Die Stichverletzung war nach Angaben der Staatsanwältin zirka vier bis fünf Zentimeter tief und verursachte eine starke, pulsierende Blutung. Über den eigentlichen Tathergang gab der Angeklagte über seinen Rechtsanwalt, Max Kampschulte aus Zweibrücken, eine Erklärung ab. Dieser bestätigte, dass der Tathergang wie von der Staatsanwältin geschildert, im Grunde nicht falsch sei. Nach Provokationen und Beleidigungen vor der Gaststätte kam es zu einer Rudelbildung. Sein Mandant sei regelrecht von Personen eingekesselt worden, habe Angst bekommen und mit seinem Messer zugestochen. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.

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