Pirmasens Bierflaschen aus dem Fenster geworfen

Mit einer Ermahnung und der Einstellung des Verfahrens wegen des Vorwurfs der zweifachen versuchten gefährlichen Körperverletzung und einer vorsätzlichen Körperverletzung kam ein 21-Jähriger am Mittwoch bei Jugendrichter Mark Edrich davon.

Der 21-Jährige war angeklagt, am 14. Oktober 2017 gegen 15.45 Uhr in Pirmasens mehrere leere Bierflaschen auf zwei Männer geworfen, sie aber verfehlt zu haben. Zudem soll er am 23. Oktober 2017 gegen 15.30 Uhr in Pirmasens einem Mann einen Kopfstoß versetzt haben, wovon dieser eine blutende Lippe und Schmerzen davon getragen habe, so die Anklage. Der Angeklagte gab an, er habe am 14. Oktober erfahren, dass zwei seiner Geschwister in Somalia ums Leben gekommen seien. Er habe laut Musik gehört und sei stark betrunken gewesen. Nachbarn hätten an seine Wohnungstür geklopft, gedroht, ihn beleidigt und eine Eisenstange dabei gehabt, übersetzte der Dolmetscher. Die Polizei habe die Musikanlage mitgenommen. Er habe mehrere leere Flaschen aus dem Fenster geworfen, gestand er. „Ich war gestresst“. Er habe sie nicht gezielt auf die Männer geworfen, betonte er mehrmals. Er habe nur verhindern wollen, dass die ihn mit der Eisenstange attackieren. Am 22. Oktober habe er von einem Nachbar nur seinen Wohnungsschlüssel zurückhaben wollen. Doch der habe ihn mehrfach geschubst. Da habe er ihm mit der Hand auf den Mund geschlagen. Später habe der Mann mit einer Eisenstange gegen seine Tür geschlagen. Ein 31-jähriger Nachbar erzählte, er habe Autoreifen gewechselt. Da habe der Angeklagte die Gestik des Halsabschneidens gezeigt und in seiner Muttersprache herumgeschrien. Er, der Zeuge, habe ihn in hartem Ton gefragt, was los sei. Er habe aber nichts in der Hand gehabt. Dann habe der 21-Jährige mindestens eine Flasche gezielt auf ihn geworfen, die hinter ihm auf dem Boden aufgekommen sei. Ein anderer Nachbar berichtete vor Gericht, zu der Kopfnuss gegen ihn sei es gekommen, als er sich mit dem Bruder des Angeklagten unterhalten habe, der besser Deutsch könne. Der Angeklagte habe das aber nicht gewollt. Der Zeuge bestritt, den 21-Jährigen geschubst, die Tür eingetreten oder dessen Schlüssel genommen zu haben. Seinen Alkoholkonsum an jenem Tag gab er mit drei Bier und einem kleinen Schnaps an. Die von der Polizei mittels Atemalkoholtest festgestellten über zwei Promille könnten deshalb nicht richtig sein, behauptete der Zeuge. Doch ein Polizeibeamter erklärte, der gemessene Alkoholwert habe zum Verhalten des Zeugen gepasst. Und die Wohnungstür des 21-Jährigen sei beschädigt gewesen. Der Geschädigte erklärte nun vor Gericht, seine Verletzungen seien „nicht der Rede wert“ und er habe kein Interesse an einer Strafverfolgung. Letzterem schloss sich der Staatsanwalt an. Der Jugendrichter machte klar, der Vorwurf des Flaschenwurfs wiege schwer. Zum Glück sei aber nichts passiert. Und Ruhestörung sei keine Straftat. „Sie können das Radio nicht so laut stellen, wie Sie wollen, und nicht alles auf den Alkohol schieben“, erläuterte Edrich und ermahnte den Angeklagten: „Ich erwarte, dass Sie sich benehmen. Keine laute Musik und kein Alkohol.“ Mit Zustimmung von Staatsanwalt und Verteidiger stellte er das Verfahren ein.

x