Rheinpfalz Bad im Bühl und Haus auf Hübel

Für einen Bürger aus Waldfischbach-Burgalben brachte die letzte Ortsgemeinderatssitzung eine gute Nachricht: Er ist seinem geplanten Schwimmbad, das er im Garten mauern möchte, ein Stück näher gekommen. Der Gemeinderat änderte am Montag einstimmig den entsprechenden Bebauungsplan Bühl.

Dieser Bebauungsplan sieht nun vor – noch ist er nicht als Satzung verabschiedet, muss noch durch die Träger der öffentlichen Belange geprüft werden –, dass in den Straßen, die in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes fallen, künftig Nebenanlagen wie Schwimmbäder, Garten- und Gewächshäuser auch auf Grundstücksflächen errichtet werden können, für die kein Baufenster besteht. Das war bisher nicht erlaubt. Es wurde beschlossen, nicht nur für die Schwimmbad-Bauanfrage eine Ausnahme zu machen, sondern den kompletten Plan zu ändern. Eine weitere Änderung ist, dass künftig Mauern oder Zäune mit einer maximalen Höhe von einem Meter zulässig sind. Bereits 2016 hatte der Rat beschlossen, einem Interessenten ein Gemeindegrundstück im Ortsteil Burgalben, im Bereich „Auf’m Hübel“, zu verkaufen. Der Käufer möchte dort ein Wohngebäude errichten. Deshalb musste der Bebauungsplan geändert werden. Bislang ist das Grundstück noch als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Der abschließenden Änderung in ein allgemeines Wohngebiet stimmte der Rat jetzt zu, verbunden mit zwei Auflagen: Zum einen wird dem neuen Bebauungsplan ein artenschutzrechtliches Gutachten angehängt, das von der Unteren Naturschutzbehörde gefordert wurde. Das liege jetzt vor und spreche nicht gegen die Änderung, erläuterte Bürgermeisterin Anna Silvia Henne (SPD). Zum anderen sind wegen der auf dem Grundstück verlaufenden 20-KV-Leitung der Pfalzwerke Grenzen und bestimmte Höhen einzuhalten. Auch dem stimmte der Rat zu. Sowohl Pfalzwerke als auch die Untere Naturschutzbehörde werden über diese Änderungen noch mal informiert. Grundsätzlich wurde der neue Bebauungsplan aber als Satzung beschlossen. Abgelehnt hat der Rat einen Antrag eines Bauherren im Bereich „Hirtenfeld II“. Er wollte ein Haus mit Flachdach bauen. Flachdächer sind dort nicht zugelassen. Sowohl die Verbandsgemeindeverwaltung als auch CDU-Sprecher Herbert Beihl waren sich einig, dass ein Flachdach das harmonische Bild störe. Außerdem wies Beihl darauf hin, dass in diesem Gebiet bisher alle Anfragen in diese Richtung abgelehnt worden waren. Vor dem Hintergrund der Gleichbehandlung müsse Nein gesagt werden, war sich der Rat einig. Am katholischen Kindergarten muss die Transformatorenstation erneuert werden. Bei der derzeit vorhandenen Schaltanlage kann es im Fall von Überspannungen zu Lichtbögen kommen. Dadurch könnten Personen, die sich an der Tür aufhalten, verletzt werden. Das war kein Problem, bis der Kindergarten vor geraumer Zeit seine Spielfläche bis an die Station hin erweiterte. Durch einen Zaun ist sie von der Trafoanlage getrennt. Aber unter Sicherheitsaspekten, erläuterte der stellvertretende Werkleiter Christoph Reichert, müsse das geändert werden. Es wird eine Anlage eingebaut, die, sollte es zu einer Störung kommen, keine Außenwirkung hat. Für 63.000 Euro wurde der Auftrag an die Firma Omexon vergeben.

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