Rheinpfalz „Am Ende könnte es sogar teurer werden“

Dass Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt vom Montag, dass der Wasserzweckverband Sickingerhöhe-Wallhalbtal die Kosten fürs Löschwasser nicht auf die Wassergebühren umlegen darf (wir berichteten am Donnerstag), beschäftigte am Dienstag den Werksausschuss der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben und den Wasserzweckverband.

Verbandsbürgermeister Thomas Pfeifer will sich in Abstimmung mit dem Kreis, mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land darum bemühen, dass doch eine Berufung am Oberverwaltungsgericht zugelassen wird. Das Verwaltungsgericht hatte zu seinem Urteil keine Berufung zugelassen. Geklagt hatte die Ehefrau des Wallhalber Ortsbürgermeisters und früheren Verbandsbürgermeisters Berthold Martin. Peifer sagte, es sei seit Jahren geübte Praxis in Rheinland-Pfalz, die Kosten fürs Löschwasser und damit den Brandschutz über die Wassergebühren abzurechnen. Weil es nach Auffassung im Land die gerechteste Lösung ist, die Kosten zu verteilen. Vom Brandschutz profitiere jeder. Das sei nun nach dem vorliegenden Urteil nicht mehr möglich. Die Kosten fürs Löschwasser müssen aus den Kalkulationen fürs Trinkwasser herausgerechnet werden. Das bedeute für die Werke, dass die Wasserentgelte neu zu berechnen sind. Für den einzelnen Gebührenzahler seien das vermutlich nur minimale Beträge, die hier weniger zu zahlen sind. Es fielen aber Kosten an für die genaue Berechnung, und dann seien die Wirtschaftsprüfer gefordert, die Ergebnisse zu prüfen, was wiederum Mehrkosten verursache. Der Wasserzweckverband werde dann all die dann nicht mehr gedeckten Kosten für den Brandschutz der Verbandsgemeinde in Rechnung stellen müssen. „Deren Höhe muss natürlich kalkuliert werden. Die Verbandsgemeinden stehen dann vor Aufwendungen, die bisher in den Verbandsgemeindehaushalten nicht abgebildet waren, und müssen diese finanzieren“, sagte Pfeifer. Die Verbandsgemeinde habe dann die Möglichkeit, ihre Umlagesätze zu erhöhen, was zur Folge habe, dass die Ortsgemeinden mehr Umlage abführen müssen. Nach ersten groben Überschlägen könnte die um mehrere Punkte steigen. Die Ortsgemeinden wiederum müssten auch schauen, wie sie diese Mehrkosten reinbekommen. Das werde über die Erhöhung von Gemeindesteuern erfolgen müssen – etwa der Grundsteuer. „Vereinfacht gesagt, es hätte sich bei Eintreten des Prozederes nichts Entscheidendes verändert“, verdeutlichte Pfeifer, dass am Ende der Bürger zahlt. Unter Umständen mehr, weil der Arbeits- und Prüfaufwand größer wird und bezahlt werden muss. Dass das so kommen kann, sei sicher auch der Klägerseite bekannt gewesen. „Was hier der Antrieb war, kann offen bleiben. Nachvollziehbar ist es aus meiner Sicht, insbesondere vor dem Hintergrund des kommunalen Miteinanders, nicht“, sagte Pfeifer. Im Werksausschuss erklärte Ausschussmitglied Berthold Martin, dessen Ehefrau geklagt hatte, dass Auslöser für die Klage der Prozess eines Landwirtes aus Schauerberg gewesen sei, nachdem Gerichte entschieden hatten, dass der Zweckverband ihm diese Löschwasserkosten nicht berechnen dürfe. Dass es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 1983 gibt, auf das sich wie berichtet das Verwaltungsgericht in Neustadt bezogen hatte, sei ihm und den Anwälten nicht bekannt gewesen. Damit reagierte Martin auf den Vorwurf von Verbandsbürgermeister Peifer vom Montag, er sei doch als früherer Wallhalber Verbandsbürgermeister zehn Jahre – von 2004 bis 2014 – Vorsteher des Wasserzweckverbandes gewesen und hätte die Praxis ändern können. Das lasse er einfach mal so stehen, sagte Pfeifer.

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