Rheinland-Pfalz Wer darf am 26. Mai wählen?

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Wählen darf am 26. Mai jeder EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und zudem seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (dem Ort oder der Stadt, in der Sie wählen wollen) lebt – also dort seinen Erstwohnsitz angemeldet hat. Jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist EU-Bürger. 

Wahlbenachrichtigung muss bis 5. Mai zugestellt sein

Aber Achtung: Auch wenn Sie die Bedingungen für das Wahlrecht zur Europa- und den Kommunalwahlen erfüllen – ohne Eintragung in das Wählerverzeichnis haben Sie kein Stimmrecht.  Darum sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Gemeindeverwaltung aufnehmen, wenn Sie bis spätestes 5. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Haben Sie andererseits die Wahlbenachrichtigung bis zum Stichtag 5. Mai erhalten, können Sie sicher sein, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und Ihr Stimmrecht gesichert ist. |sba Zurück zur Übersicht: So funktioniert der Kreuzchen-Marathon Zurück zum Dossier: #pfalzwahl19-wissen

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