Landtagswahl Zwölf Parteien sind zugelassen, vier Wahlvorschläge abgelehnt
Von den 16 eingereichten Wahlvorschlägen zur Landtagswahl am 22. März in Rheinland-Pfalz wurden vier durch den Landeswahlausschuss abgelehnt. Sie haben nach Aussage von Landeswahlleiter Marco Ludwig die gesetzlichen Kriterien nicht erfüllt. Übrig bleiben zwölf Parteien, die mit ihren Landeslisten kandidieren, informierte Ludwig am Mittwoch nach der Sitzung des Landeswahlausschusses. Entsprechend der Reihenfolge auf dem Stimmzettel – diese richtet sich nach der Anzahl der Zweitstimmen, die die jeweilige Partei bei der letzten Landtagswahl erreicht hat – sind dies: SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen, AfD, FDP, Freie Wähler, Die Linke, die Tierschutzpartei, Volt, ÖDP sowie das BSW und die Partei der Humanisten (PdH). Die beiden letzten kandidieren zum ersten mal. Damit tritt dieses Mal eine Partei weniger an als bei der vorangegangenen Landtagswahl 2021.
Vier haben keine 2800 Unterstützer-Unterschriften
Bei den eingereichten Landeslisten von „Bündnis C“, „Team Freiheit“ und „Werteunion“, konnte demnach weder die Parteifeststellung erfolgen noch hatten sie die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschrift erreicht. Auch die Partei „Basisdemokratische Partei Deutschland (die Basis)“ hatte laut Landeswahlleiter nicht die nötige Anzahl an Unterschriften von 2080 vorlegen können. Gegen eine Nicht-Zulassung kann bis zum 17. Januar Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz erhoben werden.
Die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Landeslisten werden in Kürze im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz sowie im Internet unter www.wahlen.rlp.de/landtagswahl (Stichwort Landeslisten und Wahlkreisbewerbungen) veröffentlicht. Dies gilt auch für die in den 52 Wahlkreisen des Landes zugelassenen Wahlkreisvorschläge, die auch von den Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleitern bekannt gegeben werden, hieß es.