Weitere Lockerungen in der Gastronomie – Prositution wieder möglich
Für Beschäftigte und Kunden in der rheinland-pfälzischen Gastronomie werden ab diesem Freitag weitere Corona-Einschränkungen gelockert. Für Gäste entfallen nun auch im Innenbereich Test- und Reservierungspflicht, wie die Landesregierung am Dienstag mitteilte. Für Servicemitarbeiter und -mitarbeiterinnen in Gastronomie und Hotellerie gilt keine Maskenpflicht mehr, wenn ein tagesaktueller und negativer Corona-Test vorliegt. In Hotels müssen Gäste nur noch bei der Anreise ein negatives Testergebnis vorlegen können.
Für den Besuch von Zoos, Museen und Galerien ist keine Vorausbuchung mehr vorgeschrieben.
Bei körpernahen Dienstleistungen entfällt für die Beschäftigten mit tagesaktuellem negativem Testergebnis die Maskenpflicht. Das Prostitutionsgewerbe soll „in engen Grenzen“ wieder zulässig werden.
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