Kusel Weiter auf Orange: Landkreis setzt auf Appelle und auf milde Einschränkungen

Die neue Allgemeinverfügung des Kreises richtet sich vor allem auf den Sportbetrieb. Eine allgemeine Maskenpflicht soll es einst
Die neue Allgemeinverfügung des Kreises richtet sich vor allem auf den Sportbetrieb. Eine allgemeine Maskenpflicht soll es einstweilen nicht geben.

Der Landkreis bleibt nach drei weiteren Positiv-Tests übers Wochenende und einem Inzidenzwert von 48,4 weiterhin knapp vor der höchsten Corona-Alarmstufe Rot. Eine Corona-Task-Force hat angesichts der Stufe Orange eine Allgemeinverfügung für den Kreis besprochen, die am Dienstag oder Mittwoch in Kraft treten soll. Eine allgemeine Maskenpflicht ist darin jedoch nicht vorgesehen.

Zunächst die Zahlen: Die drei Neuinfektionen sind alle aus dem Oberen Glantal. Alle drei haben sich offenbar an ihrem Arbeitsort im Saarland angesteckt. Aktuell sind 43 Menschen in angeordneter Quarantäne. Der Inzidenzwert bleibt mit 48,4 nur knapp unter der 50er-Marke, ab der die höchste Warnstufe Rot gilt. In die ist seit gestern auch der Nachbarkreis Kaiserslautern eingestuft, ebenso seit längerem St. Wendel und Birkenfeld.

Von Mittwoch bis Samstag waren 29 Neuinfektionen hinzugekommen, bei denen in 17 Fällen die Kontaktpersonen ausfindig gemacht werden konnten. Elf Ansteckungen erfolgten in der Familie, fünf im beruflichen Umfeld. Nur in drei Fällen waren es Reiserückkehrer. Es gibt hier also weiterhin keinen Hotspot, sondern ein „diffuses Infektionsgeschehen“.

Rubly: Bitte an Regeln halten

Um die Ausbreitung möglichst zu hemmen, soll es nun eine sogenannte Allgemeinverfügung für den Landkreis geben, die allerdings nicht so rigide ausfällt wie in anderen Kreisen. Darauf haben sich Vertreter des Kreises am Samstag in einer zweistündigen Telefonkonferenz mit Experten vom Land geeinigt.

Im Vordergrund stünden allerdings Appelle, sagte Landrat Otto Rubly am Sonntagabend der RHEINPFALZ. Er rufe dringend dazu auf, die Corona-Hygieneregeln zu beachten, Abstand zu halten und eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Zudem empfehle der Landkreis dringend, dass private Treffen mit maximal zehn Personen und aus nur zwei Haushalten erfolgen sollten. „Anders bekommen wir das nicht in den Griff“, sagte Rubly.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises richtet sich in erster Linie auf den Sport. So sollen beispielsweise an Kursen in Fitnessstudios, aber auch bei Training in Hallen maximal fünf Teilnehmer zulässig sein. Bei Tanzkursen darf noch zusätzlich der Tanzlehrer dabei sein. Sportliches Training im Freien ist auf 30 Teilnehmer begrenzt, die zudem nur in Kleingruppen trainieren dürfen. Wettkampfsimulationen seien nicht zulässig. Und: Bei Bildungsveranstaltungen ist im Unterricht ebenfalls eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für theoretischen Fahrunterricht.

Keine allgemeine Maskenpflicht

Der Landkreis hat sich aber gegen weitergehende Maßnahmen ausgesprochen. So sei beispielsweise eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum nicht notwendig, weil es im Kreis nur wenige stark frequentierte Plätze gebe. Auch eine Maskenpflicht im Schulunterricht sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig, „da es sich bei den Infizierten um Erwachsene handelt“. Allerdings werde das Geschehen nach Ferienende beobachtet.

Der Kreis hält derzeit keine weiteren Einschränkungen für die Gastronomie für nötig. Hingegen werden die Kontrollen bei Unternehmen, die Dienstleistungen am Menschen anbieten, in den nächsten Tagen verstärkt. Kontrollen, aber keine weiteren Einschränkungen durch den Kreis, soll es beispielsweise auch für den Wildpark Potzberg geben.

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