Baden-Württemberg Wahlalter soll bei Landtagswahl auf 16 gesenkt werden

Auf Kommunalebene dürfen Baden-Württemberger künftig schon ab 16 wählen.
Auf Kommunalebene dürfen Baden-Württemberger künftig schon ab 16 wählen.

Die politische Mehrheit für eine Reform des Wahlrechts in Baden-Württemberg steht. Die grün-schwarze Regierungskoalition will im November gemeinsam mit der SPD einen gemeinsamen Gesetzestext beschließen und in den Landtag einbringen. Darauf haben sich die drei Fraktionen nach Angaben vom Mittwoch in Stuttgart geeinigt. Die FDP nahm ebenfalls an den Gesprächen am Vorabend teil, sie ist aber nicht mit im Boot.

„Ein Parlament, das jünger, vielfältiger und weiblicher wird – das haben wir versprochen, und das werden wir liefern“, sagte der Fraktionschef der Grünen, Andreas Schwarz, nach der Einigung. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel erwartet ein „top-modernes Wahlrecht“.

Nach den Vorstellungen des Dreierbündnisses soll es in Baden-Württemberg ähnlich wie im Bund ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht geben. Wählerinnen und Wähler sollen dann mit der Erststimme ihren Direktkandidaten im Wahlkreis in den Landtag wählen können. Die Zweitstimme soll wie bei der Bundestagswahl an eine Partei gehen. Zudem sollen Jüngere wie schon bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren wählen dürfen.

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