Energie Vier Millionen Heizungen erreichen 2024 Alter der Austauschpflicht
Im kommenden Jahr erreichen rund vier Millionen Heizungsanlagen in deutschen Gebäuden das Alter der gesetzlichen Austauschpflicht von 30 Jahren. 1,9 Millionen Öl- und 2,1 Millionen Gasheizungen müssten dann theoretisch ausgetauscht werden, wie die „Augsburger Allgemeine“ am Dienstag unter Verweis auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion berichtete. Allerdings fallen viele davon unter Ausnahmeregeln.
So sieht das aktuelle Gebäudeenergiegesetz etwa vor, dass die 30-Jahre-Frist nicht für Menschen gilt, die bereits vor dem 1. Februar 2002 im selbst genutzten Wohnhaus lebten. Der Regierungsantwort zufolge ist dies bei rund der Hälfte (knapp 860.000) der Ölheizungen der Fall, die im kommenden Jahr 30 Jahre alt werden, wie die Zeitung weiter berichtete. Bei Gasheizungen sind es rund ein Drittel (gut 690.000). Für diese zunächst ausgenommenen Anlagen gilt laut aktueller Gesetzeslage, dass sie innerhalb von zwei Jahren ausgetauscht werden müssen, sollte das Gebäude den Eigentümer wechseln.
Über die künftigen Pflichten zum Austausch alter Heizungen wird seit Monaten heftig gestritten. Die vorgeschlagene Reform des Gebäudeenergiegesetzes sieht vor, dass neue Heizungen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte vergangene Woche angesichts des Widerstands insbesondere des Koalitionspartners FDP ein späteres Inkrafttreten dieser Vorgabe für Bestandsgebäude ins Spiel gebracht.