Mainz Verteidigung legt Revision gegen Held-Urteil ein

Marcus Held.
Marcus Held.

Die Verteidigung hat gegen das Urteil im Prozess um den SPD-Poliker Marcus Held Revision eingelegt. Diese müsse innerhalb eines Monats schriftlich begründet werden, berichtete eine Gerichtssprecherin am Dienstag in Mainz. Das Landgericht hatte den ehemaligen Oppenheimer Bürgermeister und Bundestagsabgeordneten wenige Tage vor Weihnachten wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Eckert sah den 44 Jahre alten Held der Bestechlichkeit in vier Fällen und der Untreue in zwölf Fällen für schuldig. Dabei ging es zumeist um Untreue zum Nachteil der Stadt Oppenheim, in zwei Fällen wegen der Annahme verbotener Einflussspenden aber auch um Untreue zulasten der Bundes-SPD. Der Verurteilte muss zudem 10.000 Euro an die Kinderklinik der Universitätsmedizin Mainz zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten beantragt, die Verteidigung hatte für Freispruch plädiert. Held hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. „Wir halten das Urteil im Ergebnis für falsch“, hatte Helds Verteidigerin Ute Bottmann bereits im Anschluss an die Urteilsverkündung am 20. Dezember gesagt. Nun zieht sie vor den Bundesgerichtshof.

Held war von 2004 bis 2018 ehrenamtlicher Bürgermeister von Oppenheim am Rhein. Außerdem war er für die SPD von 2013 bis zu diesem Jahr im Bundestag. Die Ermittlungen gegen ihn begannen 2017 mit einer Strafanzeige. Unter dem Druck der Vorwürfe und wiederholter Demonstrationen vor dem Rathaus trat Held am 28. Februar 2018 von allen kommunalen Ämtern zurück, behielt aber sein Bundestagsmandat bis zum Ende der vergangenen Wahlperiode.

x