Pfalz-Ticker Verordnung für Bäderöffnung: Am Eingang Hände desinfizieren

Der Sprung ins Nass soll ab Mittwoch wieder möglich sein – aber die Auflagen sind beachtlich.
Der Sprung ins Nass soll ab Mittwoch wieder möglich sein – aber die Auflagen sind beachtlich.

Am 27. Mai dürfen die Freibäder in Rheinland-Pfalz wieder öffnen. Das Hygienekonzept dazu liegt nun vor. Bis alle Bäder dies umsetzen können, dürfte es noch dauern. Schwimmbadbesuche in der Pfalz sollen zwar wieder möglich sein, aber wie erwartet nur stark eingeschränkt. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am späten Montagabend eine entsprechende Verordnung erlassen.

Demnach darf bei bis zu 800 Quadratmetern Nutzfläche nur eine Person je zehn Quadratmeter auf dem Gelände sein. Ist ein Bad größer, erhält dann je zusätzliche 20 Quadratmeter eine weitere Person Zutritt.

Verweildauer und Kontaktdaten erfassen

Herumtollen wird nicht möglich sein – „alle Funktionsbereiche einschließlich Umkleiden, Sanitäranlagen und Kiosk“ seien „durch Markierungen und ein geeignetes Wegekonzept von den Liegebereichen abzugrenzen“, heißt es in dem Konzept. Auch im Wasser ist auf Abstand zu achten: „Die Sicherstellung des Mindestabstands im Becken obliegt der Schwimmaufsicht“, so die Landesregierung.

Auf die Betreiber kommt neben dem Wegekonzept und der Aufsicht noch einiger Aufwand hinzu: Alle Personen müssen sich bei Betreten des Bades die Hände desinfizieren oder waschen. Kontaktdaten der Badegäste sowie die Verweildauer sollen erfasst werden.

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