Kaiserslautern Verhandlung der Ehrmann-Klage gegen FCK ohne Öffentlichkeit
Der Gütetermin in der anhängigen Klage von Ex-Torwarttrainer Gerry Ehrmann gegen den 1. FC Kaiserslautern vor dem Arbeitsgericht findet am 12. Mai unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies teilte das Arbeitsgericht Kaiserslautern am Mittwoch mit Verweis auf die Ansteckungsgefahr in der Corona-Krise mit. Der Fußball-Drittligist hatte den bis zum Saisonende laufenden Arbeitsvertrag mit Ehrmann am 6. März fristlos gekündigt, nachdem der 61-Jährige wegen nicht zu tolerierender Vorkommnisse bereits am 23. Februar freigestellt worden war.
Ehrmann geht davon aus, dass für seinen Vertrag nach 24 Jahren im Verein keine Befristung mehr gilt und der FCK ihn weiter beschäftigen muss. Daher reichte das Urgestein des Vereins eine Klage beim Arbeitsgericht ein.
Derzeit diskutieren die Prozessparteien noch darüber, ob vor der Durchführung des Gütetermins ein Schlichtungsverfahren beim Südwestdeutschen Fußballverband durchgeführt werden muss. Über diesen vom 1. FC Kaiserslautern gestellten Antrag hat das Gericht ebenso noch nicht entschieden. Die Entscheidung darüber werde vermutlich am Montag fallen.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Sollte Ehrmann Recht bekommen, könnten auch Betreuer anderer Vereine die Entfristung ihres Vertrages einfordern.