Saarland Urteil verschoben in Prozess gegen Pathologen wegen Falschdiagnosen

Das Landgericht in Saarbrücken.
Das Landgericht in Saarbrücken.

Im Prozess gegen einen Pathologen wegen falscher Diagnosen mit fatalen Folgen ist am Mittwochmorgen die geplante Urteilsverkündung am Landgericht Saarbrücken verschoben worden. Grund dafür ist nach Angaben eines Gerichtssprechers die Erkrankung eines Schöffen. Ein neuer Termin für die Urteilsverkündung stehe noch nicht fest. Der heute 64-jährige aus St. Ingbert im Saarland steht wegen Totschlags in zwei Fällen - davon ein versuchter und ein vollendeter - vor Gericht.

Er soll 2019 bei Untersuchungen von Proben in zwei Fällen fälschlicherweise einen Hautkrebs ausgeschlossen haben. Ärzte und Patienten hatten daher keine weiteren medizinischen Behandlungen eingeleitet. Einer der beiden Männer (Jahrgang 1952) starb ein Jahr später. Bei dem anderen Patienten (45) war die bösartige Erkrankung erst bei einer erneuten Hautveränderung 2020 festgestellt worden. Seine Prognose sei laut Gutachter nun deutlich schlechter.

Laut Staatsanwaltschaft war dem Pathologen bewusst gewesen, dass er aufgrund einer Suchterkrankung und Depression nicht in der Lage gewesen sei, den Facharztstandard einzuhalten. Er selbst habe im August 2018 einen Antrag auf Berufsunfähigkeit gestellt und detailliert seine Defizite ausgeführt.

Noch ist, weil ein Schöffe kurzfristig krank wurde, kein Urteil im Prozess gegen den angeklagten St. Ingberter Pathologen gefall
Saarbrücken

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