Prozess um Schmerzensgeld Urteil: Kohl-Witwe geht leer aus

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich wiederholt mit den sogenannten Kohl-Protokollen befasst.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich wiederholt mit den sogenannten Kohl-Protokollen befasst.

Im Rechtsstreit zwischen der Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl und dessen früheren Memoirenschreiber hat der Bundesgerichtshof am Montagmorgen zwei Urteile gefällt.

Erstens: Der VI. Senat des BGH urteilte, dass Maike Kohl-Richter keinen Anspruch auf ein Schmerzensgeld hat, welches ihrem Ehemann 2017 kurz vor dessen Tod zugesprochen worden war. Kohl-Richter wollte insgesamt fünf Millionen Euro Schadenersatz, plus Zinsen erstreiten.

Zweitens entschied das höchste deutsche Zivilgericht, dass das Oberlandesgericht Köln abermals Zitate überprüft, die der Kölner Journalist Heribert Schwan in einem Helmut-Kohl-Buch verwendet hat. Von 116 in der Vorinstanz beanstandeten Zitaten seien 29 zu untersagen, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Sechs seien nochmals zu prüfen.

Heribert Schwan nutzte Zitate, die er als Ghostwriter von Altkanzler Helmut Kohl sammelte, für ein eigenes Buch.
Zitate-Streit

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Hintergrund der beiden Revisionsverfahren ist der Streit um das 2014 erschienene Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“. Darin verwendete Schwan gegen Helmut Kohls Willen Zitate, welche der Journalist 2001 und 2002 bei seiner Arbeit als Ghostwriter des Altkanzlers auf Band aufgenommen hatte. Derzeit ist das Buch nur noch als E-Book auf dem Markt – mit etlichen Auslassungen. Der BGH hatte zuletzt am 25. Oktober über den Fall verhandelt.

 

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Um dieses 2014 erschienene Buch prozessiert die Altkanzler-Witwe Maike Kohl-Richter mit dem Kölner Journalisten Heribert Schwan.
Meinung

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