Mannheim Urteil: Lebenslange Haft für Mörder

22533453

Nach einem tödlichen Angriff mit einem Hammer und einem Messer auf seine Ex-Freundin ist ein 34-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Mannheim stellten am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausgeschlossen. Nach der Trennung hatte der Mann der Frau monatelang nachgestellt.

Mehr über die Hintergründe der Tat lesen Sie hier.

Nach Überzeugung der Strafkammer lauerte der Mann seiner ehemaligen Lebensgefährtin Ende Oktober 2019 im Treppenhaus zu ihrer Wohnung auf. Zuerst schlug er ihr mit einem Hammer auf den Kopf, wodurch sie zu Boden ging. Danach stach er 28 Mal mit einem Messer auf die wehrlose Frau ein. Sie starb vor ihrer Wohnungstür.

Als eine Freundin der Frau zu Hilfe eilte, stach der Deutsche der Frau in die Seite. Sie wurde lebensgefährlich verletzt. Der 34-Jährige wurde daher auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach der Verhandlung teilte die Verteidigung mit, Revision einlegen zu wollen.

x