Frankenthal/Ludwigshafen Torun-Prozess: Neuer Richter schimpft über Bundesgerichtshof

Als „Frechheit“ hat der Vorsitzende im neuen Frankenthaler Prozess um den Mordfall Torun bezeichnet, was der Bundesgerichtshof über die Arbeit seiner Vorgänger gesagt hat. Die mächtige Kontrollinstanz in Karlsruhe hat ein erstes Frankenthaler Urteil zu dem Verfahren in Teilen aufgehoben und zum Beispiel geschrieben, es leide an an „gravierenden Aufbau- und Darstellungsmängeln“. Nun muss unter anderem noch einmal geprüft werden, ob eine 46-jährige darin tatsächlich zurecht als Mörderin eingestuft und deshalb zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist.
Opfer in tödliche Falle gelockt
Die Stuttgarterin hatte Ende 2016 und Anfang 2017 zunächst einen Spielautomaten-Betreiber aus dem badischen Brühl und dann den Ludwigshafener Immobilienunternehmer Ismail Torun jeweils in einen Hinterhalt gelockt, in dem zwei weitere Verbrecher die beiden Geschäftsmänner dann überwältigten. Anschließend sollte ihnen Lösegeld abgepresst werden. In beiden Fällen sind die Opfer von den zwei männlichen Entführern schlussendlich erdrosselt worden. Im ersten Urteil unterstellten die Frankenthaler Richter: Bei der zweiten Entführung war auch der Lockvogel-Frau klar, dass ihre Komplizen morden würden.
An zu viel Lesestoff gestört?
Also ist sie als Mit-Mörderin Toruns verurteilt worden, doch der Bundesgerichtshof sagt: Da hat es sich die Pfälzer Justiz zu einfach gemacht. Am Mittwochvormittag hat daher das zweite Verfahren gegen die Stuttgarterin begonnen, das nun der Richter Karsten Sauermilch leitet. In seiner Kritik an den Karlsruher Bundesrichtern sagte er unter anderem: Die hätten sich offenbar daran gestört, dass sie aus Frankenthal eine relativ ausführliche Urteilsbegründung bekamen und sich deshalb mehr als 200 Seiten durcharbeiten mussten.
Was Sauermilch noch über den Bundesgerichtshof gesagt und wieso er dabei auch über die Rolle der RHEINPFALZ gesprochen hat, steht hier.
