Frankenthal/Ludwigshafen Torun-Mord: Am Donnerstag fällt das zweite Urteil

Urteilen über eine Frau, die als Lockvogel zwei Unternehmer in eine tödliche Falle lotste: die Richter im zweiten Frankenthaler
Urteilen über eine Frau, die als Lockvogel zwei Unternehmer in eine tödliche Falle lotste: die Richter im zweiten Frankenthaler Torun-Prozess.

Am Donnerstag werden Frankenthaler Richter ihr zweites Urteil im Mordfall Ismail Torun sprechen. Zu entscheiden haben sie über das Schicksal einer 46-Jährigen aus Stuttgart, die den reichen Bauunternehmer Anfang 2017 in eine tödliche Falle lockte: Sie verabredete sich mit ihm zu einem angeblichen Geschäftstermin in einer Mannheimer Hinterhof-Halle. Dort lauerten ihre beiden Komplizen, die den Firmenchef überwältigten. Später erdrosselten sie ihn, obwohl er ihnen eine knappe Million Euro Lösegeld hatten bringen lassen.

Schon einmal verurteilt

Weil sie wenige Wochen zuvor schon einen weiteren Unternehmer in gleicher Weise umgebracht hatten, sind diese beiden Verbrecher als Doppelmörder bereits endgültig zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Und diese Strafe hatten Frankenthaler Richter in einem ersten Verfahren auch der Lockvogel-Frau zugedacht, das entscheidende Argument dabei: Nachdem ihre Komplizen das erste Opfer erdrosselt hatten, musste sie damit rechnen, dass auch Torun sterben würde.

Erneut Höchststrafe gefordert

Der Bundesgerichtshof allerdings hat später entschieden: Die Rolle der 46-Jährigen bei den Verbrechen muss noch einmal genauer untersucht werden. Das hat das Landgericht in Frankenthal seit vergangenem September getan. Wenn es nach dem Staatsanwalt und den Juristen der Opfer-Familien geht, endet dieser zweite Prozess für die Stuttgarterin genauso wie das erste Verfahren: Sie wird als Torun-Mörderin erneut zu lebenslanger Haft verurteilt.

Ihre Verteidiger hingegen fordern, dass die Mutter dreier Kinder als bloße Helfershelferin bei zwei Entführungen eingestuft wird und dafür acht Jahre lang im Gefängnis büßen muss. Mit welchen Argumenten sie der Höchststrafe entgehen will, steht hier.

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