Kaiserslautern Tierquälerei: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Schlachthof

Proteste gegen die Produktion im Schlachtbetrieb Härting.
Proteste gegen die Produktion im Schlachtbetrieb Härting.

Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat nun offiziell Ermittlungen gegen die Pferdemetzgerei Härting aufgenommen. Gegen das Kaiserslauterer Traditionsunternehmen bestehe „ein Anfangsverdacht einer Straftat nach Paragraf 17 Tierschutzgesetz“, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring am Freitag auf RHEINPFALZ-Anfrage mit. Die Staatsanwaltschaft sieht demnach „Anhaltspunkte dafür, dass Tieren unnötig und rechtswidrig erhebliche beziehungsweise länger anhaltende Schmerzen“ zugefügt wurden. Zuvor hatten die Ermittler Video-Aufnahmen ausgewertet, die Tierrechtler bei Schlachtungen im Betrieb angefertigt und Anfang November den Behörden übergeben hatten, verbunden mit einer Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen Verantwortliche der Firma Härting. Auch das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kaiserslautern war von der Staatsanwaltschaft aufgefordert worden, die Videos zu begutachten. Gegen wen sich die Ermittlungen konkret richten, ließ die Staatsanwaltschaft zunächst offen. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Härting-Geschäftsführer Dirk Habermann, zugleich Obermeister der Fleischer-Innung Westpfalz, hatte zugesichert, mit den Behörden zu kooperieren, „um den Sachverhalt und die Vorwürfe vollumfänglich aufzuklären“.

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