Donnersbergkreis Staatsanwalt: Tödlicher Unfall auf A63 war vermeidbar

Ein Trümmerfeld: der Autobahn-Parkplatz nach dem Unfall.
Ein Trümmerfeld: der Autobahn-Parkplatz nach dem Unfall.

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen kann bei gefährlichen Verkehrssituationen zur Pflicht werden: Diese Auffassung vertritt die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, die aus diesem Grund Anklage gegen einen 54-jährigen Autofahrer aus dem Kreis Birkenfeld erhoben hat. Der Vorwurf: Fahrlässige Tötung und Körperverletzung.

Nach den Ermittlungen war der Beschuldigte am 7. Januar auf der A63 bei Steinbach (Donnersbergkreis) mit einer Geschwindigkeit von über 180 km/h unterwegs gewesen, als ein Lkw vor ihm auf die Überholspur wechselte, um einen anderen Lkw zu passieren. Der 54-Jährige konnte nicht mehr bremsen, wich nach rechts aus und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Wagen schleuderte auf einen Autobahn-Parkplatz, wo er eine Personengruppe, die dort rastete, erfasste. Eine 66-jährige Frau aus Trier wurde getötet, ihr 73-jähriger Ehemann und ein 74-jähriger Mann aus Wiesbaden wurden schwer verletzt.

Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, hätte der Unfall nach dem Ergebnis der Ermittlungen bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden werden können. Der 54-Jährige habe dagegen erklärt, er habe darauf vertraut, dass der Lkw-Fahrer sich ordnungsgemäß verhält. Das Amtsgericht Rockenhausen muss nun über die Eröffnung der Hauptverfahrens entscheiden.

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