Pfalz-Ticker Sexuelle Handlungen an Messdienern: Nach Urteil gegen Ex-Pfarrer legt Verteidiger Revision ein

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Nach dem Saarbrücker Urteil gegen einen früheren Pfarrer wegen sexueller Nötigung eines Messdieners hat dessen Verteidiger Revision eingelegt. Das teilte der Sprecher des Landgerichts Saarbrücken am Montag der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Ex-Priester aus dem Bistum Trier war am 23. Februar zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der katholische Geistliche 1997 im seinem Pfarrhaus im saarländischen Freisen einen 14-Jährigen gedrängt hatte, sexuelle Handlungen an sich zu dulden. Der heute 69 Jahre alte Angeklagte hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Sein Verteidiger forderte Freispruch.

Das Verfahren geht zurück auf eine Strafanzeige des Bistums Trier, nachdem der Geschädigte Angaben gegenüber dem erzbischöflichen Offizialat Köln, dem Kirchengericht, gemacht hatte. Gegen den ehemaligen Priester liegen seit Jahren mehrere Vorwürfe wegen sexualisierter Gewalt von unterschiedlichen Betroffenen vor. Nach Ansicht des Gerichts hatte der Pfarrer bereits ab den 1980er Jahren Übergriffe auf Messdiener verübt.

Gegen den Priester hatte es mehrfach strafrechtliche Ermittlungen wegen Vorwürfen sexualisierter Gewalt gegeben, die aufgrund von Verjährung von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden waren. Seit Mai 2016 darf der Mann nach einem Verbot des Trierer Bischofs nicht mehr als Priester öffentlich wirken.

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