Kinderpornografie Sexualstrafrecht: Justizminister für Korrektur der Reform

Im Frankfurter Prozess gegen die mutmaßliche Führungsriege der Plattform „Boystown“ wird in Kürze das Urteil erwartet.
Im Frankfurter Prozess gegen die mutmaßliche Führungsriege der Plattform »Boystown« wird in Kürze das Urteil erwartet.

Das 2021 verschärfte Gesetz zum Besitz und zur Verbreitung von Kinderpornografie soll nach Wunsch der Landesjustizminister in Teilen wieder entschärft werden. „Wir haben von der Justizministerkonferenz den Auftrag erhalten, den Paragrafen 184b des Strafgesetzbuchs zu überarbeiten“, sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums der RHEINPFALZ am SONNTAG. Eine Fachabteilung prüfe nun, die Norm im Rahmen einer für 2023 geplanten Reform des Strafgesetzbuchs abermalig zu ändern.

Richterbund, Ermittlungsbehörden sowie Strafverteidiger kritisieren, dass die jüngste Verschärfung in der Praxis nicht effektiv sei. Sie binde unnötig Kapazitäten in den Ermittlungsbehörden und mache vielfach Unschuldige zu Tätern. So begingen Lehrer, die beispielsweise auf dem Schulhof ein Smartphone mit kinderpornografischen Bildern konfiszieren, nach aktueller Rechtslage ein Verbrechen. Polizei und Staatsanwaltschaften müssen in solchen Fällen auch gegen die Personen ermitteln, die eine Verbreitung kinderpornografischer Inhalte eigentlich unterbinden wollen.

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main läuft seit Mitte September der Prozess gegen die mutmaßliche Führungsriege der einst weltweit größten Internetplattform für Kinderpornografie. Die vier Deutschen sollen anderthalb Jahre lang das Forum „Boystown“ betrieben haben, das mehr als 400.000 Nutzer zählte. Das Urteil wird in Kürze erwartet.

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