Politik Sexarbeit: Bundesverband weist Forderungen nach Sexkaufverbot zurück

Sexarbeitende haben Forderungen der Unionsfraktion nach einem Sexkaufverbot zurückgewiesen.
Sexarbeitende haben Forderungen der Unionsfraktion nach einem Sexkaufverbot zurückgewiesen.

Sexarbeitende in Deutschland wehren sich gegen Ideen aus der Unionsfraktion nach einem Sexkaufverbot. Der Vorstoß kam von CSU-Politikerin Dorothee Bär. Sie findet: „Alles ist besser, als was jetzt ist.“

Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter haben Forderungen der Unionsfraktion nach einem Sexkaufverbot in Deutschland zurückgewiesen. „Was die CDU und CSU fordert, ist ja das sogenannte nordische Modell. Da geht es darum, dass wir Sexarbeiterinnen theoretisch weiter unsere Dienste anbieten dürfen, aber unsere Kunden machen sich strafbar“, sagte Johanna Weber vom Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) der Deutschen Presse-Agentur.

Bordelle und andere Prostitutionsstätten wären in diesem Modell generell verboten, weil sie ausschließlich als Ausbeutungsbetriebe wahrgenommen würden. Weber sagte dazu: „Für die meisten Sexarbeiterinnen ist eine Prostitutionsstätte ein sinnvoller Arbeitsplatz.“

Äußerung von Dorothee Bär (CSU) war Auslöser

Auslöser der Debatte war eine Äußerung der Vize-Vorsitzenden der Unions-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, die in der „Welt“ eine andere Rechtslage forderte. „Alles ist besser, als was jetzt ist“, sagte die CSU-Politikerin. Nur ein geringer Anteil der Prostituierten in Deutschland sei bei den Sozialversicherungen gemeldet, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion hervorgehe. Bär sagte dazu: „Die Sozialversicherungszahlen zeigen, dass hier etwas nicht stimmen kann. Für mich heißt das: Wir können als Staat nicht Frauen in der Prostitution schützen, sondern müssen sie vor der Prostitution schützen.“

Sexarbeit: Kaum sozialversicherungspflichtige Beschäftigte

In der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit waren zum 30. September 2022 lediglich 50 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie zehn ausschließlich geringfügig Beschäftigte unter der entsprechenden Berufsgattung gemeldet, hieß es in der Antwort der Bundesregierung.

Johanna Weber vom Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen sagte, es stimme zwar, dass nur wenige Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt seien. Grund dafür sei die Lebensrealität der Branche: „Es klingt immer so, wenn nur eine ganz geringe Anzahl an Sexarbeitenden sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, dass alle anderen völlig illegal und ohne Krankenversicherung arbeiten. Das stimmt einfach nicht“, sagte Weber.

Sexarbeitende seien sehr viel unterwegs. „Das heißt, die arbeiten teilweise eine Woche hier, eine Woche da. Das wäre ein wahnsinniger Verwaltungsaufwand, jedes Mal einen neuen Anstellungsvertrag zu machen.“ (dpa)

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