Mannheim SAP Arena befragt Verwaltungsgerichtshof wegen Corona-Verordnung

Aktuell dürfen nur 4000 Zuschauer in die Arena.
Aktuell dürfen nur 4000 Zuschauer in die Arena.

Die Verantwortlichen der SAP Arena haben sich nach eigenen Angaben an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gewendet, um die Corona-Verordnung des Landes rechtlich überprüfen zu lassen. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 hätten unzählige Veranstaltungen abgesagt werden müssen, hätten Sportveranstaltungen ohne Zuschauer oder mit einer sehr begrenzten Zuschauerzahl stattgefunden, „obwohl die SAP Arena über ein verantwortungsbewusstes Hygienekonzept verfügt“.

In der jüngsten Corona-Verordnung des Landes seien zwar Lockerungen beschlossen worden, doch gehen die nach Ansicht der Arena-Verantwortlichen nicht weit genug. Angesichts des strengen Hygienekonzepts sei „eine deutlich höhere Zuschauerkapazität als die aktuell zulässige Begrenzung auf lediglich 4000“ vertretbar, ohne dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Besucher zu befürchten sei. In der Arena haben 15.000 Zuschauer Platz.

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