Saarbrücken Saarland verlängert neue Corona-Verordnung mit mehr Freiheiten

Schloss Saarbrücken
Schloss Saarbrücken

Die seit knapp zwei Wochen im Saarland geltende Corona-Verordnung mit umfangreichen Lockerungen für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) wird verlängert. Sie trete mit kleinen redaktionellen Änderungen am 15. Oktober in Kraft und gelte bis zum 28. Oktober, teilte das Gesundheitsministerium in Saarbrücken mit. Neu aufgenommen worden seien beispielsweise Vereinfachungen bei den Testungen für Schülerinnen und Schüler.

Bislang waren diese von allen Nachweispflichten etwa bei Zutrittskontrollen ausgenommen, sofern sie regelmäßig an schulischen Testungen teilnahmen. Eine entsprechende Bescheinigung der Schule war bisher eine Woche gültig. Mit den Anpassungen wurde die Gültigkeit des Nachweises der Teilnahme nun bis zum 22. Dezember verlängert. Zudem wurde festgehalten, dass für den Besuch einer Hochschulmensa künftig ein 3G-Nachweis zweimal pro Woche genügt.

Sei dem 1. Oktober sind im Saarland praktisch alle Einschränkungen für geimpfte, genesene und getestete Menschen weggefallen. Volle Kinosäle, Tanzen in Clubs und Restaurantbesuche ohne Maske und ohne Abstand: All das ist seitdem wieder möglich. Auch am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen gibt es keine Maskenpflicht mehr, wenn alle einen 3G-Nachweis vorlegen. Zudem sind private Kontaktbeschränkungen aufgehoben, Quadratmetervorgaben für zugelassene Besucher und Kunden entfallen. Und: Gästezahlen sind nicht mehr beschränkt.

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