Tierhaltung Rund 40 Millionen getötete männliche Küken in 2020

Männliche Küken sind für die Tierindustrie größtenteils wertlos und werden deshalb massenhaft getötet.
Männliche Küken sind für die Tierindustrie größtenteils wertlos und werden deshalb massenhaft getötet.

Auch im vergangenen Jahr sind in Deutschland wieder Millionen männliche Küken getötet worden.

Rund 40,5 Millionen weibliche Küken von Legerassen sind 2020 laut Statistischem Bundesamt geschlüpft. „Die Zahl männlicher Küken der Legerassen wird nicht ausgewiesen, da nach dem Schlupf die getöteten Küken nicht gezählt werden“, heißt es in einer Antwort des Bundeslandwirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Das Ministerium geht aber von einer nahezu identischen Zahl männlicher Küken aus. Dementsprechend wurden 2020 rund 40,5 Millionen männliche Küken getötet, 2019 waren es noch 45 Millionen. Zunächst hatte die „Saarbrücker Zeitung“ (Donnerstag) über die Zahlen berichtet.

„Das Schreddern der männlichen Küken ging leider auch im letzten Jahr auf hohem Niveau weiter“, kritisierte der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Oliver Krischer. „Dabei versprechen die Bundeslandwirtschaftsminister seit mindestens 2015, dass damit demnächst Schluss ist.“ Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) habe immer wieder auf freiwillige Lösungen der Brütereien gesetzt und sei davon ausgegangen, dass diese neue Technologien zur Geschlechtsbestimmung im Ei anschafften.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni 2019 entschieden, dass das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst erlaubt bleibt. Demnach dürfen Zuchtbetriebe männliche Küken noch solange kurz nach dem Schlüpfen töten, bis geeignete Verfahren zur Geschlechtsbestimmung der Tiere im Ei entwickelt sind. Da dies „voraussichtlich in Kürze“ der Fall sein werde, bleibe die bisherige Praxis bis dahin zulässig, hatte das Gericht geurteilt (AZ: BVerwG 3C 28.16, BVerwG 3C 29.16). Am Donnerstag vergangener Woche hatte sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf zum Verbot des Kükentötens in erster Lesung auseinandergesetzt.

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