Lemberg Reiterhof scheitert mit Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung

Denise und Christian Schindlegger, die Besitzer der Reitanalge in Glashütte, sind mit ihrem Eilantrag vor dem Oberverwaltungsger
Denise und Christian Schindlegger, die Besitzer der Reitanalge in Glashütte, sind mit ihrem Eilantrag vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert.

Der Reiterhof Glashütte darf weiterhin nicht gewerblich als Reitschule genutzt werden. Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Beschwerde gegen den abgelehnten Eilantrag abgewiesen, wie das OVG am Dienstag mitteilte. Die Besitzer hatten gegen die Kreisverwaltung geklagt, da diese eine Nutzungsuntersagung erteilt hatte. Die Nutzung zu untersagen sei grundsätzlich möglich, wenn eine Anlage wie der Glashütter Reiterhof ohne die nötige Genehmigung genutzt werde, begründeten die Koblenzer Richter das Urteil.

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