Berlin Reform des Weingesetzes verabschiedet

Der staatliche Zuschuss für die Maßnahmen zur Absatzförderung von Wein steigt von 1,5 auf 2 Millionen Euro pro Jahr.
Der staatliche Zuschuss für die Maßnahmen zur Absatzförderung von Wein steigt von 1,5 auf 2 Millionen Euro pro Jahr.

Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Reform des Weingesetzes verabschiedet, die den Käufern die Orientierung erleichtern soll. Mit dem Beschluss wollen die Abgeordneten dem Absatzrückgang beim deutschen Wein entgegenwirken. Vor allem bei Qualitätsweinen soll künftig die Herkunft deutlicher als bisher auf dem Etikett erkennbar sein, um die jeweiligen speziellen Eigenarten zu betonen.

Die deutschen Weine müssten für die Verbraucher „verständlicher“ werden, erklärte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). Die neue Systematik bei den Weinbezeichnungen sei daher eine „Riesenchance“. Ziel ist eine „Herkunfts-Pyramide“: Ganz oben stehen dann Weine aus einzelnen Weinbergslagen, ganz unten stehen Landweine ohne genauere Herkunftsangaben.

Flankiert wird diese Reform durch eine stärkere Unterstützung des Marketings. Der staatliche Zuschuss für die Maßnahmen zur Absatzförderung steigt von 1,5 auf 2,0 Millionen Euro pro Jahr. Darüber hinaus wird die zulässige Anbaufläche jährlich um 0,3 Prozent erweitert. Das entspricht nach Angaben des Agrarministeriums einem Plus von rund 300 Hektar pro Jahr. In Deutschland gibt es 13 Weinbaugebiete. Die größten Anbauflächen finden sich in Rheinhessen, der Pfalz und in Baden.

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