Neustadt Prozess um Tod in Schrebergarten: Angeklagter muss in Haft

Für das Gericht war die Verurteilung keine einfache Aufgabe. Unmittelbare Tatzeugen gab es nicht. Und das Tatwerkzeug, vermutlic
Für das Gericht war die Verurteilung keine einfache Aufgabe. Unmittelbare Tatzeugen gab es nicht. Und das Tatwerkzeug, vermutlich ein Messer, wurde nicht gefunden.

Im Prozess um den Tod eines Mannes in einem Schrebergarten zwischen Haßloch und Neustadt ist das Urteil verkündet worden. Das Frankenthaler Landgericht verurteilte den 44-jährigen Angeklagten zu dreieinhalb Jahren Haft – weil er während der Tat im Vollrausch war, wurde er nicht wegen Totschlags verurteilt, obwohl das gericht seine Täterschaft als erwiesen ansah. Zwei Jahre der Haftstrafe soll er wegen seiner Alkoholabhängigkeit in einer psychiatrischen Klinik verbringen.

Der 44-Jährige hatte am 25. April 2022 mit dem späteren Opfer getrunken. Das Gericht ist überzeugt, dass er den Zechkumpan, den er erst zwei Tage kannte, im Laufe des Trinkgelages erstach. Der Angeklagte behauptete bis zuletzt, er habe den Mann erst am Morgen tot in der Laube aufgefunden.

Den vollen Bericht vom letzten Prozesstag lesen Sie hier.

x