Saarbrücken Prostitution im Saarland unter Bedingungen wieder erlaubt

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Nach einer Gerichtsentscheidung hat das Saarland das Verbot von Prostitution in der Corona-Pandemie aufgehoben. Die „Erbringung sexueller Dienstleistungen“ sei unter speziellen Vorgaben wieder zugelassen, teilte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am Freitagabend mit. Grundlegend seien entsprechende Hygienekonzepte sowie die Kontaktnachverfolgung.

Vorangegangen war ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes vom Donnerstag, wonach sexuelle Dienstleistungen in bestimmtem Rahmen wieder erlaubt werden sollen. Die Richter gaben dem Eilantrag einer Bordellbetreiberin gegen das generelle Verbot und die Ausübung des Prostitutionsgewerbes statt (Aktenzeichen 2 B 258/20). Geklagt hatte die Betreiberin einer kleinen Prostitutionsstätte. Die Richter hatten unter anderem auf die weniger strenge Handhabung in anderen Bundesländern bezogen auf kleine Prostitutionsstätten verwiesen.

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