Zweibrücken Oberster Pfalz-Ankläger: Impfpass-Fälschung ist strafbar

Will Impfpass-Trickser bestrafen lassen: der Zweibrücker Generalstaatsanwalt Martin Graßhoff.
Will Impfpass-Trickser bestrafen lassen: der Zweibrücker Generalstaatsanwalt Martin Graßhoff.

In der Debatte um eine mögliche Gesetzeslücke bei Impfpass-Fälschungen haben sich die obersten rheinland-pfälzischen Ankläger auf RHEINPFALZ-Anfrage hin am Montag festgelegt: Ihrer Meinung nach sind solche Betrügereien auch jetzt schon strafbar, sagen der Zweibrücker Generalstaatsanwalt Martin Graßhoff und sein Koblenzer Kollege Jürgen Brauer.

Juristisch umstritten

Ende Oktober war das Landgericht in Osnabrück zu einer anderen Einschätzung gekommen, die Juristen dort hatten gesagt: Wenn Leute mit gefälschten Impfbelegen in die Apotheke gehen und so ein digitales Immunisierungs-Zertifikat ergattern wollen, können sie dafür nicht bestraft werden. Woraufhin das Bundesjustizministerium Ende vergangener Woche prompt eine Gesetzesänderung angekündigte – und zugleich darauf pochte, dass es dabei nur um eine Klarstellung gehe, entsprechende Fälschungen also auch jetzt schon illegal seien.

Marschrichtung für die Pfalz

Doch für Staatsanwälte oder gar Richter ist so ein Wink aus Berlin nicht bindend: Sie müssen schon selbst entscheiden, wie sie die gegenwärtige Rechtslage interpretieren. Der für die Pfalz zuständige Generalstaatsanwalt Graßhoff lässt nun erkennen, dass seine Auslegung für die Strafverfolger in seinem Bezirk zur Richtschnur werden soll, denn er sagt: Er habe diese Staatsanwaltschaften über „die hier vertretene Auffassung unterrichtet“.

Unterdessen lässt sich erahnen, dass die Impfpass-Fälscherei in der Pfalz viel weiter verbreitet ist als in offiziellen Zahlen bislang erkennbar. Mehr dazu und zur juristischen Debatte im ausführlichen Artikel.

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