Politik Nun erlaubt: Regenbogenflagge vor Bundesgebäuden

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Zu bestimmten Anlässen wie dem Christopher Street Day darf künftig die Regenbogenflagge vor Dienstgebäuden des Bundes gehisst werden. Die entsprechende Genehmigung sei erteilt worden, teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch in Berlin mit. Ohne diese Genehmigung habe es in der Vergangenheit häufiger Diskussionen gegeben, führte das Ministerium aus.

Flagge nur bei Anlass

„Wir wollen, dass die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen ein Ende hat“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). „Wir wollen Solidarität mit allen zeigen, die immer noch Ausgrenzung erleben müssen. Dafür ist die Regenbogenflagge das weltweit bekannte Symbol.“

Anlass für das Setzen der Regenbogenflagge muss laut Ministerium ein konkreter Termin sein wie zum Beispiel der Christopher Street Day oder eine andere örtliche oder regionale Veranstaltung wie zum Beispiel eine „Pride Week“.

Die Beflaggung öffentlicher Gebäude mit der Regenbogenflagge in Kombination mit der Bundesflagge berühre die Frage der Verwendung der Staatssymbole, erläuterte das Ministerium. Die Bundesflagge habe Verfassungsrang. „Um die Akzeptanz staatlicher Symbole in der Bevölkerung zu erhalten, ist die Wahrung staatlicher Neutralität zwingend erforderlich.“ Diese Erwägungen seien eingeflossen in die Entscheidung, das Hissen der Regenbogenflagge zu bestimmten Anlässen zu erlauben.

An bestimmten Tagen darf die Flagge demnach nicht gesetzt werden, und zwar wenn eine besondere Beflaggung angeordnet worden ist oder an einem sogenannten regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstag. Zu den Letzteren gehören der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar, der Tag der Arbeit am 1. Mai, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober sowie Tage von Bundestags- oder Europawahlen

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