Pfalz Neue Regeln für Besucher: Das gilt in Pfälzer Krankenhäusern

Auch das Nardini in Zweibrücken, hier im Bild, ändert ab 1. Oktober seine Zugangsregeln für Besucher.
Auch das Nardini in Zweibrücken, hier im Bild, ändert ab 1. Oktober seine Zugangsregeln für Besucher.

Wer einen Patienten in einem Krankenhaus besuchen will, der muss sich derzeit mit einigen Neuerungen vertraut machen. Denn einige Pfälzer Kliniken haben durch das neue Infektionsschutzgesetz ihre Corona-Schutzvorkehrungen angepasst.

Für Besucher und Beschäftigte in Krankenhäusern sowie in stationären Pflege- und Reha-Einrichtungen gilt im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 bundesweit die FFP2-Maskenpflicht sowie eine Testnachweispflicht. Für Krankenhäuser gilt in Rheinland-Pfalz außerdem eine landesrechtliche Ausnahmeregelung: Diese besagt, dass Beschäftigte oder Besucher, die über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen, von der Testpflicht ausgenommen sind.

Was gilt als Impf- und Genesenennachweis?

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums liegt ab dem 1. Oktober 2022 ein vollständiger Impfschutz vor, wenn Personen dreimal geimpft wurden. Dabei muss die dritte Impfung mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgt sein.

Wer lediglich zwei Impfungen erhalten hat, muss – um von der Testpflicht ausgenommen zu sein – zusätzlich noch einen positiven Antikörpertest vor der ersten Impfung, eine mittels PCR-Test bestätigte Corona-Infektion vor oder nach der zweiten Impfung vorweisen können. Seit der Testung müssen nach Angaben des Ministeriums 28 Tage vergangen sein.

Die Regelungen der Krankenhäuser

Das Westpfalz-Klinikum mit seinen Standorten in Kaiserslautern, Kusel, Kirchheimbolanden und Rockenhausen will ein negatives Testergebnis von einer offiziellen Stelle sehen – zumindest stichprobenartig. Hier finden Sie die Details der neuen Regeln.

Dasselbe gilt für das Nardini Klinikum in Zweibrücken und Landstuhl. Genaueres gibt es in unserem lokalen Bericht.

Die Regeln im St.-Vincentius-Krankenhaus in Speyer sind bereits geändert: Hier wird schon seit Montag ein negativer Test verlangt. Zu unserer lokalen Berichterstattung geht es hier. Das Diakonissen-Stift mit seinen Standorten in Speyer und Bad Dürkheimändert seine Regeln nicht.

Im Klinikum Ludwigshafen gilt die Testpflicht schon seit sechs Tagen. Ausnahmeregeln seien in Härtefällen möglich, so das Klinikum.

Das Hetzelstift in Neustadt hat schon seit Längerem die Regelung, dass nur mit einem aktuellen negativen Test Besuche möglich sind. Diese bleibt weiter bestehen.

Bei den beiden Häusern, die der Klinikkonzern Asklepios in Germersheim und Kandel betreibt, gilt ab Samstag die Pflicht, einen aktuellen negativen Test mitzubringen; das Besuchsverbot in den Isolationsbereichen bleibt genauso bestehen wie die „(1)-1-1-1“-Regel in den Normalstationen und in den Risikobereichen Intensivstation und Geriatrie: Auf der Normalstation ist ein Besucher pro Patient erlaubt, der eine Stunde lang bleiben darf; für die Risikobereiche gilt dasselbe, nur pro Tag.

Das Klinikum SÜW mit Standorten in Landau, Annweiler und Bad Bergzabern behält seine Regeln ebenfalls bei, da zu diesen schon seit dem Frühjahr ein tagesaktueller Test gehört.

Die Krankenhäuser in Grünstadt (Kreiskrankenhaus), Pirmasens (Städtisches), Kandel und Germersheim (Asklepios) sowie das Vinzentiusstift in Landau haben noch keine Änderung ihrer Zugangsbestimmungen mitgeteilt.

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