Rheinland-Pfalz Neue Lockerung der Corona-Regeln − das ändert sich zum Freitag

Auf Campingplätzen können ab heute auch wieder die Gemeinschaftseinrichtungen benutzt werden.
Auf Campingplätzen können ab heute auch wieder die Gemeinschaftseinrichtungen benutzt werden.

An diesem Freitag werden in Rheinland-Pfalz weitere Corona-Bestimmungen gelockert. Im Folgenden ein Überblick (Stand Donnerstagnachmittag):

Bei einer Inzidenz unter 100 dürfen in den jeweiligen Kreisen oder kreisfreien Städten Indoor-Freizeiteinrichtungen wieder öffnen. Es gelten Testpflicht und Personenbeschränkungen. Bei privaten Veranstaltungen sind innen und außen maximal 25 Personen erlaubt, im Innenbereich gilt eine Testpflicht. An Sport- und Kulturveranstaltungen im Innenbereich dürfen 10 Personen mit Test und Kontaktverfolgung teilnehmen, außen sind es 30. Besucht werden dürfen derartige Veranstaltungen von 250 Zuschauern im Freien beziehungsweise 100 innen (mit Testpflicht). Auch Hallen- und Spaßbäder sowie Thermen dürfen wieder ihren Betrieb aufnehmen.

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Campingplätze und deren Gemeinschaftseinrichtungen sind wieder für alle nutzbar, auch Jugendfreizeiten mit Übernachtung können wieder stattfinden. In der Gastronomie werden Buffets wieder erlaubt, Kantinen können wieder öffnen. Die Maskenpflicht in Innenstädten im Freien entfällt grundsätzlich; ausgenommen sind Situationen, in denen es zu Gedränge kommt, etwa in Warteschlangen. Weiterhin gilt die Maskenpflicht aber in Innenbereichen wie dem Einzelhandel und dem Öffentlichen Personennahverkehr.

Bei einer Inzidenz unter 50 sind private Veranstaltungen im Freien mit bis zu 50 Personen erlaubt. Sport- und Kulturveranstaltungen dürfen außen von 500 Zuschauern besucht werden, im Innenbereich sind es 250 (mit Negativtest). Bis zu 50 Personen dürfen wieder gemeinsam Sport im Freien ausüben (auch mit Kontakt), innen sind es dann 20 Personen mit Negativtest. Kinder bis 14 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.

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