RLP/BaWÜ Nahverkehr über die Landesgrenze: Auf der Brücke Maske auf

So wird in Schleswig-Holstein auf die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen hingewiesen.
So wird in Schleswig-Holstein auf die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen hingewiesen.

Rheinland-Pfalz behält die Maskenpflicht zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus und anderen Atemwegserkrankungen im Öffentlichen Nahverkehr vorerst bei. In Baden-Württemberg hingegen steht zum Ende des Monats die Abschaffung eben dieser Pflicht an. Für Fahrgäste der Züge, Straßenbahnen und Busse, die den Rhein von Mannheim oder Karlsruhe Richtung Pfalz überqueren, bedeutet das ab dann: Sie müssen auf der Brücke die Maske aufsetzen, falls sie nicht in Baden-Württemberg freiwillig eine aufgesetzt haben. Das haben sowohl das Gesundheitsministerium als auch die betroffenen Verkehrsunternehmen RNV, VRN und KVV auf RHEINPFALZ-Anfrage bestätigt.

Nach Plänen des baden-württembergischen Gesundheitsministers Manne Lucha (Grüne) soll die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Masken zum Infektionsschutz in Bussen und Bahnen im Land vom 31. Januar an aufgehoben werden. Für Rheinland-Pfalz ist vorerst nichts derartiges vorgesehen. Die Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen sowie im ÖPNV halte er „auch angesichts grassierender Atemwegsinfektionen zurzeit für sinnvoll“, lässt sich Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) auf eine entsprechende Anfrage hin zitieren.

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Politik

Baden-Württemberg schafft Maskenpflicht im Nahverkehr ab

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