Urteil Nachbar darf Baum zurückschneiden

 Zapfen hängen am Ast einer Schwarzkiefer.
Zapfen hängen am Ast einer Schwarzkiefer.

Nachbarn dürfen einen auf ihr Grundstück herüberragenden Baum auch dann zurückschneiden, wenn er dadurch seine Standfestigkeit verlieren könnte oder abzusterben droht. Das gilt auch, wenn das Grundstück von dem Baum nur mittelbar beeinträchtigt wird - etwa durch herabgefallene Nadeln oder Zapfen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag in einem Berliner Nachbarschaftsstreit entschied. Dort hatte ein Mann nach Jahren der Auseinandersetzung zur Astschere gegriffen und die nachbarliche Schwarzkiefer zurückgeschnitten (Az.: V ZR 234/19).

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