Mainz Nach Verurteilung: Kampfsportler darf keine Kinder mehr unterrichten

Nach einer Verurteilung des Mannes wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie hatte die Gewerbeaufsicht das Un
Nach einer Verurteilung des Mannes wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie hatte die Gewerbeaufsicht das Unterrichtsverbot veranlasst.

Ein Kampfsportlehrer, der Bilder schweren sexuellen Kindesmissbrauchs verbreitet hat, darf keine Kinder mehr unterrichten. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz laut einer Mitteilung vom Dienstag. Die Gewerbeaufsicht hatte das Verbot nach einer Verurteilung des Mannes wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie veranlasst und die Entscheidung mit der Gefahr begründet, dass es im Rahmen seiner Tätigkeit zu unangemessenem Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen kommen könnte.

Der Besitzer einer Kampfsportschule hatte gegen die Entscheidung einen Eilantrag eingereicht, den die Richter im Oktober abgewiesen hatten. Die teilweise Gewerbeuntersagung sei rechtmäßig erfolgt. Der Mann sei gewerberechtlich als unzuverlässig anzusehen. Er biete keine Gewähr dafür, dass er seine Kampfsportschule künftig im Einklang mit dem geltenden Recht betreibe, hieß es zur Begründung.

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